Anwesenheit BR bei Bewerbungsgesprächen
Hallo habe eine einfache Frage. Gibt es einen § im BetrVG der dem BR das Recht gibt an Bewerbungsgesprächen teilzunehmen. Die Personalabteilung lehnt das ab. Wir sind größtenteils neu gewählter BR und der alte BR ist nie dabei gewesen. Wir haben leider nix richtiges gefunden. Danke schon mal für tipps
Community-Antworten (5)
11.06.2010 um 00:12 Uhr
arthurspooner Gibt es einen § im BetrVG der dem BR das Recht gibt an Bewerbungsgesprächen teilzunehmen Ganz einfache Antwort: Nein, gibt es nicht, das Recht habt ihr nicht!
Aber, hierzu ist der AG verpflichtet:
§ 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen (1) In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben; er hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen. Bei Einstellungen und Versetzungen hat der Arbeitgeber insbesondere den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz und die vorgesehene Eingruppierung mitzuteilen.
11.06.2010 um 00:21 Uhr
Vielen Dank §99 war uns bewusst hatten aber gehofft das wir auch die Möglichkeit haben bei den Einstellungsgesprächen dabei sein zu können.
11.06.2010 um 00:23 Uhr
Wo dies aber klappen könnte wäre bei der Einstellung von Schwerbehinderten über der Schwerbehindertenvertreter/in
12.06.2010 um 13:35 Uhr
Hallo, was versprecht Ihr euch davon wenn ihr dabei seit ?
14.06.2010 um 12:45 Uhr
wir handhaben das bei uns in der firma jetzt so, dass einer vom betriebsrat als stiller beobachter dabei ist, damit wir uns als br auch einen persönlichen eindruck machen können, zumindest bei manchen stellen. bei uns wird demnächst ein verkäufer (m/w) eingestellt und da er/sie beim kunden auch gut ankommen soll, wollen wir die gespräche gerne mitverfolgen. die gl hat nichts dagegen, aber ein anspruch darauf besteht nicht.
als br hat man lediglich das recht, ALLE bewerbungsunterlagen zu bekommen, auch die, wo der ag vermutlich ablehen wird.
mfg Bubie
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