Erstellt am 05.10.2009 um 12:25 Uhr von Nicoletti
Hallo Piwis,
wenn die "Bewerber" sagen, dass ein BR dabei sein soll, dann seid ihr doch sowieso im Boot ;o)
Erstellt am 05.10.2009 um 14:26 Uhr von linuslinux
liebe nicoletti
warum denn das? Die MA können viel wollen aber das ist doch trotzdem für den AG hier nicht verbindlich
Erstellt am 05.10.2009 um 20:44 Uhr von nicoline
Piwis
ihr habt Anspruch auf:
§ 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
(1) In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, .......... zu unterrichten, ihm die ___erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen___ und
___Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben;___ er hat dem Betriebsrat unter ___Vorlage der erforderlichen Unterlagen___
___Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben___ und die ___Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen.___
___Bei Einstellungen und Versetzungen hat der Arbeitgeber insbesondere den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz und die vorgesehene Eingruppierung mitzuteilen___
Ihr habt kein Anrecht darauf, an den Vorstellungsgesprächen teilzunehmen, auch nicht, wenn der/die interne Bewerber/in das gerne hätte.
Man kann das zwar mit dem AG vereinbaren, oder versuchen, eine BV darüber abzuschließen, aber ein Anrecht besteht nicht.
Erstellt am 05.10.2009 um 20:55 Uhr von DonJohnson
nicoline
Ja, leider leider leider...
obwohl ich persönlich finde, dass ein Gremium die soziale Einstellung des Bewerbers usw nur so wirklcih einschätzen kann...
Aber leider sehen es die Rechtsgelehrten nciht so.
Aber wäre das nciht schön? Jeder Bewerber müßte auch noch beim BR vorstellig werden... Eigentlich nciht nur schön, sondern wünschenswert, da doch der AG ein solches Gespräch ganz anders beurten würde als wir.
Aber wem sag ich das :-(((
Erstellt am 05.10.2009 um 21:18 Uhr von nicoline
DJ
ich weiß ja, dass das hier schon mehrfach äußerst kontrovers diskutiert wurde. Bei uns ist es vereinbart, dass der BR an den Vorstellungsgesprächen teilnimmt und häufig werden wir nach unserer Meinung zu den Bewerbern gefragt. Diese Vorgehensweise erspart viele Nachfragen und läuft zu aller Zufriedenheit. Wir schaffen zwar nicht immer, alle Vorstellungsgesprächstermine wahrzunehmen, aber im Großen und Ganzen läuft es gut.
Jetzt kann ich mir wahrscheinlich gleich wieder Haue abholen, von denen, die meinen, dass der BR da nichts zu suchen hat......... auch egal ;-)))
Erstellt am 05.10.2009 um 21:24 Uhr von DonJohnson
nicoline
Ich bin da ganz deiner Meinung - leider haben wir es bis dato noch nciht geschafft unseren AG davon zu überzeugen - aber wir bleiben auch da am Ball ;-)))
Erstellt am 05.10.2009 um 21:45 Uhr von paula
ok dann bin ich mal wieder die böse die draufhaut....
Was bringt es? Es ist eben nicht Euer Job! Wenn der AG "Bitte, bitte" sagt, dann darf er auch bei Abstimmungen des BR dabei sein? Wohl kaum...
Wenn ich mir den § 99 BetrVG so ansehe wird der BR hier auch kaum Honig saugen können. Das Gesetz sieht eben nicht vor, dass die fachliche Eignung oder soziale Kompetenz Gründe für die Ablehnung sind...
Und ich jetzt nicht wieder mit dem Kaffee anfangen ;-)
Erstellt am 05.10.2009 um 21:45 Uhr von nicoline
DJ
na dann viel Erfolg beim Ballspiel ;-)))
Erstellt am 05.10.2009 um 21:50 Uhr von nicoline
paula
ich meinte noch in Erinnerung zu haben, dass Du......................
bin heute zu müde, darüber noch eine Dikussion anzufangen. Lassen wir es heute, abseits aller §§ und Ansichten einfach bei: andere Betriebe, andere Sitten.
PS:
*Wenn der AG "Bitte, bitte" sagt, dann darf er auch bei Abstimmungen des BR dabei sein? Wohl kaum...*
Wie recht Du hast ;-)))
Erstellt am 05.10.2009 um 21:53 Uhr von DonJohnson
nicoline den Ball nehme ich auf.... ;-)))
paula
Das hat ncihts damit zu tun, dass du die böse bist, oder nciht.
Es geht IMHO auch darum, ob wir die zukünftigen MA im Sinne des 75er beurteilen können. Es geht nciht um soziuale Kompetenz, sondern eher darum dem 75er Genüge zu tun. Und sein wir mal ehrlich, schaden kann es doch nciht ;-)))
Wie sollen wir das beurteilen können, wenn wir im Vorfeld nicht mit ihm oder ihr gesprochen zu haben???
Eine Notwendigkeit sehe ich von daher schon - leider der Gesetzgeber oder die "klugen Köpfe" davor oder dahinter nicht :-(((
Aber mal ganz ehrlich paula, wie könnte ein Gremium sich diesbezüglich anders ein Bild hiervon machen?
Erstellt am 05.10.2009 um 21:58 Uhr von paula
also Deinen Link zum § 75 BetrVG kann ich jetzt nicht ganz nachvollziehen... was meinst Du da bitte genau?
Erstellt am 05.10.2009 um 22:10 Uhr von DonJohnson
"Arbeitgeber und BR haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass JEDE BENACHTEILIGUNG (was ja nicht nur von AG Seiten zu sehen ist) von Personen aus Gründen ihrer Rasse....."
"AG und BR haben die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten AN zu schützen und zu fördern...."
Wie also können wir dem wirklich nach kommen, wenn wir die nciht wirklich kennen?
Ok, ein wenig anders gedacht von mir, ergibt aber bei genauerer Überlegung durchaus Sinn - gerade Abs 2. Wie sollen wir was schützen oder fördern, wenn wir nciht wissen was zu schützen oder zu fördern ist?
Bei neuen MA können wir das nicht wissen, wenn wir mit denen vor der Einstellung keinen Kontakt hatten...
Zumindest ist das meine Meinung. Ich weiß, ich gehe da nciht konform mit der Rechtsprechung, dennoch behaupte ich, dass an meinen Worten was wahres dran ist...
Nun wieder du...
Erstellt am 05.10.2009 um 22:16 Uhr von DonJohnson
nicoline
ich hatte schon lange keine Diskussion mehr mit paula - ich genieße es gerade, leider schreibt sie so wenig :-(((
Erstellt am 05.10.2009 um 23:23 Uhr von paula
ok ... aber der Gestzgeber und die rechtsprechung sieht es hier etwas anders wie du...
es geht hier ja um die:
"... die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern. Sie haben die Selbständigkeit und Eigeninitiative der Arbeitnehmer und Arbeitsgruppen zu fördern."
Gefordert ist nicht eine individuelle Persönlichkeitsentwicklungsmaßnahme durch Persönlichkeitsscreening durch BR und AG. Das wäre vielleicht gesellschaftspolitisch sehr nett aber wohl doch zu viel verlangt. Wenn der Staat an dieser Stelle versagt darf er es bitte nicht bei den AG abladen....
Erstellt am 05.10.2009 um 23:37 Uhr von DonJohnson
paula
Na komm, dass hast du jetzt aber lange überlegt ;-))) So "weltfremd" ist meine Argumentation also nicht. Ich sag ja, die Gerichte sind da durchaus anderer Meinung, aber mal ehrlich, mein einwand hat doch was... Schön wäre es, wenn in einem Gespräch der AG nciht nur auf Stur schalten würde wie unserer, sondern dem Gedankengang folgen wollte!!!
Davon mal ganz ab, wenn wir immer alle der Rechtsprechung und dem Gesetzgeber glauben würden, gäb es nciht so viele Grundsatzurteile... Das Argument reißt mich ergo nciht vom Hocker. Man muß was versuchen um was zu bewegen und den richtigen Zeitpunkt haben für eine gewisse Rechtsprechung... Das zumindest ist meine Meinung...
Jetzt aber anzubringen, dass der Staat die Verantwortung nciht abgeben darf, ist IMHO auch nciht richtig. Mal ganz ehrlich - der Staat ist weit von uns entfernt - viel zu weit, als dass er als Gesetzgeber weiß, was überhaupt Sache ist. Sowohl im Arbeitsrecht, als auch anders...
Nur die Betriebsparteien können IMHO das beste für beise Seiten sehen - eine übergeordnete Stelle wie der Staat ist doch wohl überflüssig. Wir sind hier nicht in der DDR wo der Staat regulieren will oder muß.
Und nun sage bitte nciht, dass meine Argumente dich nicht annähernd zum Nachdenken gebracht haben...
;-)))
Erstellt am 05.10.2009 um 23:46 Uhr von paula
ganz ganz ehrlich? Wirklich nicht im geringsten....
Erstellt am 06.10.2009 um 00:09 Uhr von DonJohnson
Ja nun, dann bin ich anscheinend nicht in der Lage meine Gedanken vernünftig hier weiter zu geben...
...Oder, du hällst meine Gedanken eh für (sagen wir es mal "leicht") daneben...
Das letztere fänd ich schlimm, weil egal wie sinnlos ein Gedanke sich anhört, sollte ein Mensch diesen doch mal nachgehen. Würde er es nciht machen, entwickelt sich die Menschheit nciht weiter. Auch wenn mein Gedanke in die Sackgasse führen sollte - alleine das Ausschließen des gleichen bedeutet, dass man keine weiterentwicklung will.
Jeder Gedanke hilft - egal wie absurt er anfangs erscheinen mag. Wenn dem nciht so wäre, hätten wir keinen Fortschritt...
Kein Entwickler hat sofort bei dem ersten Gedanken das fertige Produkt...
kein Fortschritt ohne Gedanken die andere Wege versuchen aufzuzeigen... Der Anfang mag hoprig sein, aber generell ist es jede Idee wert, weiter Betrachtet zu werden. Und das egal, wie weit sie von der heutigen Norm entfernt zu sein scheint, oder es real ist...
Erstellt am 06.10.2009 um 01:03 Uhr von paula
schön gesagt ;-)
leicht daneben finde ich sie nicht. Nur am Gesetzmotiv und Gesetzessinn vorbei. Man wollte hier doch etwas anderes. Der AG soll MA nicht als Humankapital behandeln sondern als Mensch wahrnehmen.
Daher auch der Bezug zu den verfassungsrechtlichen Grundsatz.
Nur das führt für mich eben nicht dazu dass hier die Persönlichkeitsentwicklung in die Verantwortung der Betriebsparteien gestellt wird. Da gehört mehr dazu. Insbesondere ist hier der Staat und die Gesellschaft gefordert.
ein Beispiel: verpfuschte Schulpolitik wird man in den betrieben nicht heilen