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Einstellung - kann man eine genehmigte Einstellung zurücknehmnen?

N
neuerBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo wir hätten mal wieder eine Frage es sollte eine Kollegin eingestellt werden in den Nachtdienst um Ausfälle aufzufangen natürlichen waren wir als BR dafür. Jetzt hat sich herausgestellt das die Kolleginn nur an Wochenenden und Montags Dienst machen kann darüber sind wir aber nicht informiert worden! obwohl PL das anders meint die Kollegen die im Nachtdienst sind sollen an den Tagen in den Tagdienst oder Frei bekommen. Natürlich sind Sie damit nicht einverstanden. Meine Frage kann man eine genehmigte Einstellung zurücknehmnem. oder habt Ihr einen anderen Tipp für uns. *hoffe versteht was gemeint ist bin was Aufgewühlt nach der sache;-)

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Community-Antworten (2)

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neskia

20.01.2010 um 11:54 Uhr

Ihr könnt eine rechtswirksame Anhörung verneinen und den AG unter Androhung der Maßnahmen aus §101 auffordern die personelle Maßnahme zu unterlassen.

Grund: AG hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben, was er nicht in vollem Umfang getan hat.

Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist.

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neuerBR

21.01.2010 um 17:13 Uhr

Danke für die schnelle gute Anwort

wir haben PL EL für nächste Woche zu einer Sitzung eingeladen werd Deine Anwort gut dafür nutzen können danke

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