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BR-Tätigkeit in einer Freiwoche - als Arbeitsstunden gutgeschrieben und habe ich ein Recht daran teilzunehmen?

H
Hundegesicht
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Ich bin in Teilzeit seit 11 Jahren im BR-Büro tätig. Mein Arbeitszeitmodell ist folgend: Eine Woche arbeiten und dann eine Freiwoche. Zur nächsten Wahl werde ich kandidieren. Wie ist die gesetzliche Regelung wenn z.B. in meiner Freiwoche BR-Sitzungen, Betriebsräteversammlung u.a. stattfinden? Werden mir diese Stunden als Arbeitsstunden gutgeschrieben und habe ich ein Recht daran teilzunehmen?

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Community-Antworten (4)

D
DerAlteHeini

19.01.2010 um 19:48 Uhr

Betriebsratsarbeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit ist mit bezahlter Freizeit abzugelten. Betriebsratsarbeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit, ist keine Arbeitszeit im Sinne des ArbZG. Somit sind die dortigen Vorgaben nicht zu beachten.

BAG, Urteil vom 25.8.1999 - 7 AZR 713/97 - "Vergütung für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit" O.g. findest DU unter: www.lexrex.de/rechtsprechung/innovativ/ctg1086615550868/1879.html

M
Mainpower

19.01.2010 um 22:06 Uhr

Hallo, warum fragst Du nicht den Betriebsrat? Du sitzt doch an der Quelle.

H
Hundegesicht

20.01.2010 um 00:04 Uhr

Hallo mainpower! Natürlich habe ich den BR gefragt. Die Situation ist etwas schwierig zu erklären, aber die Antwort war leider für mich negativ ausgefallen. Deshalb wollte ich noch eine andere Meinung einholen, da ich selber der Meinung bin, dass die Stunden sehrwohl gutgeschrieben werden müssen und ich in der Freiwoche zur Sitzung kommen kann oder nicht?

N
nicoline

20.01.2010 um 08:33 Uhr

Hundegesicht Antwort 140475 beantwortet Deine Frage nicht?

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