Erstellt am 19.01.2010 um 18:29 Uhr von erwin
hammer
eigentlich Nein, den für die sogenannte juristische Sekunde scheidet sie aus. Mit dem Ausscheiden endet das Mandat.
Es ist hier nicht vergleichbar mit Verringerung der Arbeitszeit. Hier endet ein Arbeitsverhältnis und ggf. wird ein anderes/neues begründet, wenn auch beim gleichen AG.
Erstellt am 20.01.2010 um 08:59 Uhr von Tanzbär
Noch ist niemand ausgeschieden.
Er wurde gebeten, weiterzuarbeiten, das ist zwar unüblich, aber möglich.
Erstellt am 20.01.2010 um 14:04 Uhr von erwin
Tanzbär
Hier kommt es darauf an was im ArbV oder TV steht. Denn in der Regel steht dort, dass die AN automatisch mit erreichen der Regelaltergrenze für Rente aus dem Betrieb ausscheiden,.
Also das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung aber bestimmt endet.
Dann ist nichts mehr mit einfach weiter arbeiten. Denn dann müsste ein neues Arbeitsverhältnis gegründet werden, also mit Stellenausschreibung, Einstellung, MB usw.
Ob er dann zum Zuhe kommet wäre die nächste Frage.
Erstellt am 21.01.2010 um 16:33 Uhr von hammer
Die frage ist nicht über das weiterarbeiten,sie/er kann solange arbeiten wie sie/er es will
bzw. kann.es geht darum wenn der tag X d.h der tag kommt und sie /er in die wohlverdiente Rente geht,und sie /er als Rentnerin/er zurück kommt und dann als betriebsratsvorsitzende/r das Amt weiterführen will oder möchte.denn wiegesagt ist der tag X ende Januar.Also es geht rein nur um das betriebsratsamt und nicht ums weiterarbeiten.