Wählbarkeit von befristeten Mitarbeitern?
Können befristete Mitarbeiter in den Betriebsrat gewählt werden? Was ist die gesetzliche Grundlage?
Community-Antworten (2)
19.01.2010 um 12:26 Uhr
Klar. Die gesetzl. Grundlage ist § 8 BetrVG. Wenn sie am Tag der wahl 6 Monate dem Betrieb angehören, können sie gewählt werden.
19.01.2010 um 12:32 Uhr
Ja, da in §8 BetrVG nichts über die voraussichtliche Beschäftigungsdauer steht. Der Kollege sollte sich im Klaren sein, dass er u.U. eine Übernahme verspielen kann, denn auf die Befristung hat eine BR-Zugehörigkeit keinen Einfluss
Verwandte Themen
Wählbarkeit, Betriebsübergang, 6-Monatsfrist
ÄlterBis Februar 2016 arbeitete ich in einer Gesellschaft mit zwei Standbeinen (1. Service 2. Projekte). Ab dem 01.03.2016 wurden die Projekte in eine komplett eigenständige Gesellschaft neuen Namens ausge
Wählbarkeit von Mitarbeitern
ÄlterHallo hab mal eine Frage zur wählbarkeit von Mitarbeitern bei der Betriebsratswahl. Gem. §8 BetrVG sind nur Mitarbeiter wählbar, die mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt sind. Wird dieser Zeitra
Leitender Angestellter weigert sich aus dem Betriebsrat auszutreten
ÄlterHallo Zusammen, ich habe eine Frage bzgl. Leitender Angestellte im Betriebsrat und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können: Einer der Betriebsratsmitglieder wurde zur Leitenden Angestellten befö
Wählbarkeit und Betriebszugehörigkeit
ÄlterIst für die Wählbarkeit (passives Wahlrecht) zur JAV eine bestimmte Betriebszugehörigkeit von z.B. 3 Monaten Voraussetzung?
Wählbarkeit/Umschüler - besitzen diese Personen ein Wahlrecht?
ÄlterHallo, sind Umschüler, die ein Arbeits-/Ausbildungsverhältnis mit dem Arbeitgeber haben und auch schon 10 Jahre im Betrieb gearbeitet haben, wählbar? Nach meiner Auffassung sind sie es, allerdings gi