Erstellt am 19.01.2010 um 11:26 Uhr von DeWalt
Klar. Die gesetzl. Grundlage ist § 8 BetrVG. Wenn sie am Tag der wahl 6 Monate dem Betrieb angehören, können sie gewählt werden.
Erstellt am 19.01.2010 um 11:32 Uhr von neskia
Ja, da in §8 BetrVG nichts über die voraussichtliche Beschäftigungsdauer steht.
Der Kollege sollte sich im Klaren sein, dass er u.U. eine Übernahme verspielen kann, denn auf die Befristung hat eine BR-Zugehörigkeit keinen Einfluss