Wählbarkeit von befristeten Mitarbeitern?
Können befristete Mitarbeiter in den Betriebsrat gewählt werden? Was ist die gesetzliche Grundlage?
Community-Antworten (2)
19.01.2010 um 12:26 Uhr
Klar. Die gesetzl. Grundlage ist § 8 BetrVG. Wenn sie am Tag der wahl 6 Monate dem Betrieb angehören, können sie gewählt werden.
19.01.2010 um 12:32 Uhr
Ja, da in §8 BetrVG nichts über die voraussichtliche Beschäftigungsdauer steht. Der Kollege sollte sich im Klaren sein, dass er u.U. eine Übernahme verspielen kann, denn auf die Befristung hat eine BR-Zugehörigkeit keinen Einfluss
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