Wählbarkeit/Umschüler - besitzen diese Personen ein Wahlrecht?
Hallo, sind Umschüler, die ein Arbeits-/Ausbildungsverhältnis mit dem Arbeitgeber haben und auch schon 10 Jahre im Betrieb gearbeitet haben, wählbar? Nach meiner Auffassung sind sie es, allerdings gibt es die Meinung im Betrieb, dass aufgrund eines Zuschusses zur Ausbildung von Seiten der Agentur für Arbeit, die Wählbarkeit strittig sein könnte.
Community-Antworten (1)
20.03.2006 um 11:42 Uhr
Hallo maschu, wenn die Umschüler einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag haben mit dem AG sind sie wahlberechtigt und auch wählbar, wenn sie über 6 Monate im Betrieb sind und über 18 Jahre alt sind.
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