Erstellt am 25.11.2020 um 11:41 Uhr von rsddbr
Wenn ihr nicht mehr genügend BR-Mitglieder habt und kein Ersatzmitglied, welches nachrücken kann, so müsst ihr neu wählen. Der Wahlvorstand ist ohne schuldhaftes Verzögern einzusetzen. Bis zur Wahl bleibt ihr im Amt und weiter handlungsfähig.
Sollten sich nicht genügend Kandidaten finden, so kann auch ein kleinerer BR gewählt werden. Darum kümmert sich dann der Wahlvorstand. So wäre es denkbar, dass wenn sich nur die 4 übrigen BRM wieder zur Wahl stellen, ein 3-köpfiges Gremium gewählt wird.
Erstellt am 25.11.2020 um 11:50 Uhr von nicoline
Stefanie2108
gem. § 13 Abs.2 Nr.2 BetrVG
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__13.html
seid ihr verpflichtet, unverzüglich Neuwahlen einzuleiten. Unverzüglich heißt ohne schuldhafte Verzögerung. Bis zum regulären Wahltermin 2022 könnt ihr auf keinen Fall warten. Beschlußfähig und im Amt seid ihr, bis es einen neuen BR gibt (Bekanntgabe Wahlergebnis).
Wenn sich keine 5 Leute zur Wahl stellen, könnt ihr auf die nächst kleinere Größe (3 BRM) gehen. Holt euch Hilfe von der Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Lasst den Wahlvorstand unbedingt schulen.
Erstellt am 25.11.2020 um 17:42 Uhr von Stefanie2108
Danke für eure Antworten, jedoch ist mir nicht ganz klar, wie ihr darauf kommt, dass wir den neuen BR mit weniger Personen bilden können, nachdem wir neu gewählt haben und jetzt nicht. Gem. BetrVG ist doch geregelt wie viele BR Mitglieder auf wie viele AN gewählt werden müssen. Könntet ihr mir das bitte noch erklären? Vielen Dank!
Erstellt am 25.11.2020 um 17:51 Uhr von celestro
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/artikel/betriebsratswahl-was-ist-wenn-es-nicht-genuegend-wahlbewerber-gibt/
"In einem solchen Fall, in dem es weniger wählbare Arbeitnehmer als nach § 9 BetrVG zu wählende Betriebsratsmitglieder ist, richtet sich die Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder nach der nächstniedrigeren Betriebsgröße. Dies schreibt § 11 BetrVG vor."
wenn Ihr dann demnächst nur noch 4 seid, muss neu gewählt werden (Ihr könnt ja von den 4 Personen nicht einen raus werfen, um auf 3 zu kommen). Wenn sich bei der Neuwahl aber nur 4 Kandidaten finden, würde ein 3er BR gewählt werden.
Erstellt am 25.11.2020 um 17:57 Uhr von Stefanie2108
Wir hätten im Unternehmen grundsätzlich schon mehr Personen, die "wählbar" wären, rein von den Voraussetzungen, die man dafür erfüllen muss. Jedoch möchte wahrscheinlich niemand in den BR eintreten, d.h. wir hätten genügend potentielle Kandidaten im Unternehmen, aber vermutlich nur 3-4 Freiwillige, die BR machen würden... Ist diese Begründung ausreichend um einen kleineren BR zu wählen? Habe hier im Forum verschiedenen Meinungen dazu gefunden...
Erstellt am 25.11.2020 um 18:52 Uhr von Catweazle
Ob genügend Kandidaten vorhanden sind könnt ihr erst erfahren wenn die Frist ggfls. Nachfrist für die Abgabe der Wahlvorschläge abgelaufen ist. Erst danach entscheidet sich die Größe des BR. Zuerst müsst ihr den Wahlvorstand bestellen und der sollte sich schulen lassen.
Erstellt am 26.11.2020 um 07:25 Uhr von xyz68
Den Wahlvorstand müsst ihr aber erst besetzen, wenn ihr auf 4 BRM geschrumpft seid. Das wäre ja dann Anfang März und somit müsst ihr 2022 nicht schon wieder wählen.