Wie früh den BR wählen?
Hallo,
in 2006 haben wir am 20. Mai den Betriebsrat gewählt.
Meine / unsere Farge wäre: Ab welchen Zeitpunkt kann die neue BR Wahl durchgeführt werden? Gibt es Fristen? Wir überlegen, so früh als möglich zu wählen, (KW 16) da im Mai so viel Feiertage sind und viel Kollegen Urlaub haben.
Community-Antworten (14)
15.01.2010 um 14:38 Uhr
Kein Problem - aber der jetzige BR bleibt bis 20. Mai im Amt...
15.01.2010 um 18:56 Uhr
DJ, das mit dem Ende der Amtszeit diskutieren wir aber jetzt nicht noch mal Ewigkeiten, oder?
erbse, wann hat denn der jetztige BR seine Amtszeit begonnen? Genau vier Jahr danach endet seine Amtszeit. Das war doch sicher nicht der 20.05.06?
15.01.2010 um 19:01 Uhr
Lotte - nein - sicher hast du recht von wegen des Zeitpunktes - habe mich etwas unglücklich ausgedrückt ;-)))
15.01.2010 um 19:05 Uhr
@Lotte Um Deine Frage beantworten zu können sollte erbse aber wohl erst mal wissen das die Amtszeit erst mit dem öffentlichmachen des Ergebnisses der Wahl 2006 oder aber falls der BR davor außerhalb des regelmäßigen Turnus gewählt sein sollte, das Amt erst am 01.06.06 antrat. Ich versuche auch zu versprechen das die Diskusion nicht wieder von vorne anfängt. Smile
15.01.2010 um 19:11 Uhr
Hallo Rainer, ich schreib dazu auch nichts mehr, aber so ganz stimmt das nicht, was Du schreibst... Scheint ein megaschweres Thema zu sein. ;-)
15.01.2010 um 19:16 Uhr
Lotte, mach misch bitte nischt vertisch.........
15.01.2010 um 19:49 Uhr
Hab hier was für Euch, vielleicht hilft das, dass Ihr nichts mehr schreiben müßt ;-))
Autor: rkoch Spätestens ab der zweiten Amtszeit ist der Termin, an dem die Amtsübergabe erfolgt festgeschrieben! Die Konstiuierung hat mit diesem Termin aber gar nichts zu tun.
D.h.: (§21 BetrVG) Hat die erste jemals stattgefundene Wahl eines BR innerhalb des regelmäßigen Zeitraums stattgefunden, so ist der Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses dieses BR für alle zukünftigen BR auch der maßgebende Tag des Endes der Amtszeit Hat die erste jemals stattgefundene Wahl außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums stattgefunden, so endet die Amtszeit dieses BR mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des nachfolgenden BR, welcher dann der maßgebende Tag wird.
Steht bis zu diesem Stichtag das Wahlergebnis fest (sprich Aushang des endgültigen Wahlergebnisses), so endet die Amtszeit des bisherigen BR am Stichtag und der neue BR nimmt sein Amt am Tag danach auf. Steht bis zu diesem Stichtag das Wahlergebnis eines neu zu wählenden BR nicht fest entsteht eine betriebsratslose Zeit, da der alte BR nicht mehr im Amt ist (kein Übergangsmandat!!!), der neue aber noch nicht existiert. Das ist zu vermeiden, insofern: NEIN, man sollte den Termin auf keinen Fall nach hinten verschieben.
Passiert das doch (Fehler des WV) nimmt der neue BR sein Amt mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses auf und für alle zukünftigen Wahlen wird dieser Termin der maßgebendende Stichttag für das Ende der Amtszeit des BR.
15.01.2010 um 19:53 Uhr
nicoline, puh , nix anderes hab ich doch gemeint.
15.01.2010 um 20:46 Uhr
nicoline, genau so ;-))
Allerdings wollen sie nach vorne schieben, nicht nach hinten ;-)
erbse, nur zu ;-)
15.01.2010 um 20:57 Uhr
lieber rainer puh , nix anderes hab ich doch gemeint. das hab ich doch auch gar nicht in Frage gestellt, aber........, na ja einfach ausgedrückt: Männer und Frauen meinen zwar häufig exakt das Gleiche, drücken es aber eben so häufig unterschiedlich aus und verstehen sich deswegen sehr häufig miß! ;-)))
Lotte Allerdings wollen sie nach vorne schieben, nicht nach hinten schon klar, ging nur um das "megaschwere Thema" an sich. ;-)))
16.01.2010 um 09:49 Uhr
Hallo,
erst mal danke für die antworten.
mir ging es in miener frage nicht um den ANFANG der amtszeit sondern un den ZEITPUNKT der wahl.
Also: unsere IDEE ist relativ früh zu wählen....so früh als möglich evtl. in KW 16 da im Mai so viel Feiertage sind und viel Kollegen Urlaub haben.
Der Rest ist klar.
Gruß, Erbse
16.01.2010 um 09:59 Uhr
@erbse Ich habe mich ja für meine unglückliche Ausdrucksweise (die diese Diskussion hervorrief) ja schon entschuldigt.
Also nochmals. Ihr könnt selbstverständlich wesentlich früher wählen. Der alte BR bleibt aber bis zum Ende seiner Amtszeit im Amt. Soll heißen: wenn ihr im März wählen würdet, beginnt die Amtszeit des neuen BR dennoch erst im Mai (wenn die Amtszeit des alten endet).
16.01.2010 um 11:26 Uhr
@DJ
Alles klar, danke nochmals für deine antwort.
Wünsche dir ein schönes WE.
Gruß Erbse
16.01.2010 um 11:31 Uhr
@erbse Bitte bitte gern geschehen...
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