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Behinderung - Darf der Personaler das so ohne weiteres?

S
schneusel
Jan 2018 bearbeitet

Unser Personaler beruft Meetings ein, um gegen den aktuellen BR zu schießen. Er sagt z.B. mit dem derzeitigen BR sei es nicht möglich konstruktiv zusammen zu arbeiten bis hin das er gesagt hat das wenn der BR z.B. die BV Arbeitszeit kündigt die Gefahr gross wäre, dass der Standort dann geschlossen wird und deshalb es wichtig ist den aktuellen BR nicht mehr zu wählen. Nun meine Frage: Darf der Personaler das so ohne weiteres??!! Zumal es so nicht der Wahrheit entspricht, denn für die BR`S die schon eine wenig länger dieses Amt begleiten ist es doch so das jeder unangenehme BR nicht gewünscht ist und dann auch wenn immer möglich Stimmung gegen diesen gemacht wird.

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Community-Antworten (2)

N
neskia

13.01.2010 um 11:30 Uhr

Ihr habt einen Unterlassungsanspruch, den ihr schnellstens gerichtlich durchsetzen solltet.

Seht euch ähnlichen Fall an: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LAG%20Hessen&Datum=31.07.2008&Aktenzeichen=4%20TaBV%2024/08

K
Ketzer

13.01.2010 um 15:40 Uhr

Interessant könnte auch eine Strafanzeige gemäß § 119 BetrVG sein. Die Behinderung von Betriebsratsarbeit ist nämlich unsportlich und daher verboten. Der öffentliche Äußerung, den amtierenden BR nicht mehr zu wählen im Zusammenhang mit der Andeutung einer Standortschließung könnte den Tatbestand erfüllen.

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