Ich bin im Wahlvorstand einer kleinen GmbH und habe ein Problem mit den leitenden Angestellten. Im Unternehmen arbeiten Gesellschafter der GmbH. Es gibt aber nur einen expliziten Geschäftsführer. Niemand sonst hat Gesamtprokura oder darf was ohne den GF tun. Sie werden natürlich als Leitende Angestellte gehandelt - aber sind sie das tatsächlich? Unser BR sagt - leider ja, da Gesellschafter. In §5 BetrVG finde ich aber nur eine Nennung von Gesellschaftern für Personengesellschaften. Alle anderen Kriterien wären zumindest anzweifelbar.
Wir wollen unsere Sache natürlich so korrekt wie möglich machen.

Danke für jede Info