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Möglichkeit einer Ablehnung der Listenwahl durch alle Wahlberechtigten (trotz >100 MA)?

B
BePaNeuling
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin Mitglied des Wahlvorstandes und habe eine Frage zum normalen Wahlverfahren per Listen: Die Belegschaft ist die letzten Jahre auf über 100 MA angewachsen. Laut Gesetz müssten wir also erstmalig in unserer Firma eine Listenwahl durchführen. Dieses Verfahren trifft jedoch nicht auf eine große Zustimmung. Es besteht die Gefahr, dass sich kaum Leute bereit erklären Listen aufzustellen. Es ist eh schon schwer Leute zu finden, die sich überhaupt bereit erklären. Ist es möglich in einer Mitarbeiterversammlung zu beschließen, dass wir doch alle mit dem vereinfachten Verfahren einverstanden sind?

5.03805

Community-Antworten (5)

M
Matze

12.01.2010 um 19:39 Uhr

@BePaNeuling, wenn sich nur eine Liste aufstellt (alle Kandidaten tragen sich in EINE Liste ein), gilt wie im vereinfachten Wahlverfahren die Verhältniswahl. Siehe §14 (2) BetrVG. Mit kollegialen Grüßen

R
Rattle

12.01.2010 um 19:47 Uhr

Hallo,

wie kommt ihr überhaupt darauf das listenwahl durchgeführt werden muss?

mfg

N
nicoline

12.01.2010 um 20:39 Uhr

Matze ähhhhm, wenn es nur eine Liste gibt, handelt es sich um eine MEHRHEITSWAHL, wenn es mehrere Listen gibt, um die Verhältniswahl.

Ist es möglich in einer Mitarbeiterversammlung zu beschließen, dass wir doch alle mit dem vereinfachten Verfahren einverstanden sind? Das dieses möglich ist, steht nirgends im Gesetz. Hättet ihr 51-100 AN, könntet ihr mit dem AG ein vereinfachtes Wahlverfahren vereinbaren, da ihr aber über 100 habt......

Es besteht die Gefahr, dass sich kaum Leute bereit erklären Listen aufzustellen. Es besteht doch überhaupt kein Zwang, MEHRERE Listen aufzustellen, auch eine Liste ist eine LISTENWAHL ;-))

M
Matze

12.01.2010 um 21:03 Uhr

nicoline, danke, so ist es, im Eifer des Wortgefechts hab ich wohl danebengegriffen, sorry. Mit kollegialen Grüßen

N
nicoline

12.01.2010 um 21:29 Uhr

Matze Eifer Jemand ist eifrig, der nicht bloß „Dienst nach Vorschrift“ macht, sondern sich mit Engagement seiner Arbeit widmet. Der Eifer ist also jene Tugend, die den Menschen befähigt, noch ein wenig mehr zu tun, als unbedingt notwendig ist. Er tut dies nicht missmutig, sondern mit Freude und Begeisterung. Dem Eifrigen ist es ein Anliegen, nicht bloß seine Pflicht zu erfüllen, sondern das, was er tut, auch wirklich gut zu tun.

http://www.franz-sales-verlag.de/fsvwiki/index.php/Lexikon/Eifer

Ideale Voraussetzungen für ein BRM!? ;-)))

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