Keine Äußerung oder Maßnahme verfristen lassen
Liebe Mitstreiter*innen, wir arbeiten auf der Grundlage LPVG NW; Bei Mitwirkung bzw. Anhörung verzichten wir gelegentlich auf eine Stellungnahme und ein anderes Mal lassen wir die Angelegenheit "verfristen", d.h. wir äußern uns nicht innerhalb der Frist. Mir ist der Vorteil/bzw. der Unterschied nicht ganz klar. Es hängt aber damit zusammen, dass bei einem Klageverfahren das Gericht zunächst prüft, ob bzw. wie sich der Personalrat geäußert hat. Um keine Nachteile für Beschäftigte zu erzeugen, verfahren wir so. Gibt es hier Erfahrungen aus Euren Reihen? Beste Grüße
Community-Antworten (3)
17.11.2020 um 15:38 Uhr
Frist verstreichen lassen, ist immer besser, als innerhalb der Frist zu äußern, dass man sich nicht äußern wird (womit man sich eben doch geäußert hat - nämlich indirekt kund getan hat, dass man einverstanden ist).
17.11.2020 um 16:11 Uhr
ich hoffe für Dich, dass Du hier jemanden findest der sich mit den entsprechenden Gesetzen auskennt, da ich weder vom LPVB NW noch irgendwelchen anderen Personalvertretungsgesetzen Ahnung habe nur eine Frage: Hast du nach einem Forum für Personalräte gesucht? Da findest bestimmt mehr Infos
18.11.2020 um 10:30 Uhr
ich hab von Personalräten auch keine Ahnung, aber interessieren würde mich schon was für euch der Unterschied zwischen "Verzicht auf Stellungnahme" und "verfristen" sein soll. Das ist doch dasselbe? Ich äußere mich nicht, und dann läuft die Frist ab, ohne dass die PV Stellung bezogen hat :-).
Oder hab ich das was falsch verstanden?
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