Erstellt am 12.01.2010 um 10:56 Uhr von cheetah
§ 16 BetrVg regelt doch einiges:
- Keine offizielle Wahl; sondern nur eiene Abstimmung innerhalb des amtierenden Betriebsrates (ggfs. mit Wahl)
- Da es nur ein TOP der BR-Sitzung ist -> nein (aber die potentiellen Kandidaten sollte man vorher fragen)
- Ja; aber siehe auch vorherige Antwort
- nein
- ja
- nein; sie ruht nur
Erstellt am 12.01.2010 um 11:04 Uhr von Rattle
Hallo,
der wahlvorstand wird vom BR bestimmt!
"Die Betriebsratswahl wird von einem Wahlvorstand organisiert, der vom Betriebsrat vor Ablauf seiner Amtszeit bestimmt wird. Es kann eine Personenwahl oder eine Listenwahl durchgeführt werden. Jeder Arbeitnehmer des Betriebes, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf wählen. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der dem Betrieb länger als sechs Monate angehört. Ein Wahlausschreiben, welches die Formalitäten der Wahl, die Wählerliste und die Fristen für die Abgabe von Wahlvorschlägen regelt, wird vom Wahlvorstand erlassen. Erst nachdem das Wahlausschreiben sechs Wochen lang aushing, kann eine Wahl stattfinden.
Besteht noch kein Betriebsrat, kann der Wahlvorstand vom Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat bestellt werden, falls es eine solche Einrichtung gibt. Ansonsten wird der Wahlvorstand auf einer Wahlversammlung der Arbeitnehmer gewählt. Eine solche Versammlung kann - ohne weitere Voraussetzungen - von drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder auch einer Gewerkschaft, die im Betrieb vertreten ist, einberufen werden."
mfg
Erstellt am 12.01.2010 um 11:16 Uhr von altrancis
Erst einmal danke.
Mein Problem ist, dass ich nach meinem Urlaub durch Zufall im Intranet erfahren habe, dass es drei festgelegte Wahlvorstände gibt. Da ich im Homeoffice arbeite ist für mich das Intranet nicht einsichtig und daher habe ich diese Information durch Zufall entdeckt. Da im Vorfeld vom bestehenden BR keine Information über die Suche nach einen Wahlvorstand vergeben wurde, konnte ich, die mich gerne als BR aufstellen lassen möchte nicht für den Wahlvorstand melden.
Ist das so ok und ich muß mich jetzt damit abfinden oder hat der bestehende BR auch so seine Pflichten? Was könnte ich tun?
Erstellt am 12.01.2010 um 11:20 Uhr von wiewo
@altrancis
Du kannst Dich doch jederzeit (mit den nötigen Unterstützungsunterschriften) als Kandidat für den BR auffstellen lassen, sobald das Wahlausschreiben aushängt. Das hat ja nichts mit der Mitgliedschaft im Wahlvorstand zu tun.
Erstellt am 12.01.2010 um 11:53 Uhr von Rattle
Hallo,
du mußt dich damit abfinden das ein wahlvorstand besteht. der BR muss nur den arbeitgeber unterrichten.
und wie gesagt du kannst eine eigene liste erstellen um in den BR zu kommen.
mfg
Erstellt am 12.01.2010 um 11:54 Uhr von KleineHexe
@chetah
Frage: – Bei Schwangerschaft verliert sich die Position?
Antwort: - nein; sie ruht nur
Während der Schwangerschaft kann eine BR theoretisch bis zum Tag der Geburt ihre Position ausüben, erst danach besteht ein Beschäftigungsverbot im Mutterschutz.
Schwangerschaft ist keine ansteckende Krankheit ;-)
Grüße
Kleine Hexe
Erstellt am 12.01.2010 um 11:55 Uhr von altrancis
Ich habe lange überlegt, ob ich mich für ein so wichtiges Amt aufstellen lassen möchte, da ich
mir der Verantwortung sehr bewußt bin. Da es ein großer Aspekt ist, für die Interessen der einzelnen Mitarbeiter einzustehen und diese durch Engagement und Vertrauen umzusetzen, finde ich diese Art und Weise nicht konform mit den Aufgaben eines Betriebsrates. Mir ist es enorm wichtig schon zu Beginn meines Entschlusses einen korekten Stil zu waren, denn sonst wirkt das Ganze doch recht unglaubwürdig. Generell sage ich "JA, klar" zu deiner Antwort, aber
mir wäre es einfach wichtig zu wissen, ob es der korrekte Weg ist, da ich ja noch nicht so die Erfahrung habe :-)
Erstellt am 12.01.2010 um 13:51 Uhr von rkoch
@altrancis
Du verkennst das Amt des Wahlvorstandes. Der Wahlvorstand hat die Aufgabe die Wahl des Betriebsrates durchzuführen, sprich die sachlichen Voraussetzungen für eine ordentliche Wahl zu schaffen und dann die einzelnen Ablaufschritte Schritt für Schritt durchzugehen.
Der WV ist also nur "Ausführender" und hat mit der Zusammensetzung, Aufgabe, etc. des späteren BR gar nichts zu tun. Weder werden Wahlvorstände automatisch BR noch werden nicht-Wahlvorstände in irgendeiner Form benachteiligt. Deshalb werden Wahlvorstände auch nicht gewählt sondern einfach mit der Arbeit betraut.
Eine der ersten öffentlichen Handlungen des Wahlvorstandes ist der Erlass des Wahlausschreibens. Dieses wird möglichst öffentlich ausgehängt und leitet die eigentliche Wahl ein, erläutert die Formalien und fordert alle interessierten (also z.B. DICH) auf, sich der Wahl zu stellen in dem sie sich auf Wahlvorschlagslisten eintragen. Es ist allerdings Deine Sache dich zu informieren, also regelmäßig die üblichen Stellen aufsuchen (schwarzes Brett) um nachzuschauen ob das Wahlausschreiben bereits aushängt.
Die Wahlvorschlagslisten macht übrigens nicht notwendigerweise (vielmehr eher selten) der Wahlvorstand! Wer bei Euch eine Liste führt, das solltest Du auch selbst erfragen, z.B. beim Wahlvorstand oder BR - oder einfach bei Kollegen. Wenn Du einen der Listenführer ausfindig gemacht hast bitte ihn einfach Dich auf seiner Liste kandidieren zu lassen, und wenn er ja sagt: voila, Du bist BR-Kandidat. Findest Du keinen Listenführer der bereit ist Dich auf seine Liste aufzunehmen, kannst Du auch einfach Deine eigene Liste machen, wie das geht erfährst Du beim Wahlvorstand. Da eine eigene Liste aber zur Listenwahl führt (was in vielen - vor allem kleineren - Betrieben aber oft ungern gesehen wird und was möglicherweise auch auf Euch zutrifft) wird es Dir sicher nicht schwer fallen diese eine Liste zu finden (oft vom BR geführt) und auf dieser Aufnahme zu finden. Wenn nur eine Liste exisitiert führt das zur Personenwahl was viele Kollegen (zumindest in den mit bekannten Betrieben) als das "demokratischere" Wahlverfahren ansehen. Gibt es bei Euch aber unterschiedliche Interessengruppen und demnach mehrere Listen versuch Aufnahme bei einer Liste Deiner Interessengruppe zu finden. In jedem Fall zögere nicht Deine eigene Liste zu machen wenn sich alle stur stellen.
Lass Dich von Formalien nicht abschrecken, die gehören nun mal zu einer Wahl.