Der Fall: Möglichweise werden nach einer BR Wahl eine Anzahl der gewählten Arbeitnehmer das Amt aus Protest nicht annehmen da eine Zusammenarbeit mit einem anderen gewählten Arbeitnehmer boykotiert werden soll und Neuwahlen erzwungen werden sollen. Inkl. Nachrücker wäre die Mindestzahl von 9 nicht mehr vorhanden.
Frage: Ist nach der Wahl ein BR auch zustande gekommen wenn die nötigen Personenzahl nicht mehr ereicht ist z.B. wenn anstatt 9 nur 5 Betriebsräte übrig bleiben,und leitet der neue BR dann unverzüglich neue Wahlen ein o d e r
ist dann kein Betriebsrat zustande gekommen und der alte BR bleibt im Amt und leitet Neuwahlen ein?
Frage:Wie ist das mit dem Kündigungsschutz für die neu gewählten Arbeitnehmer die das Amt annehmen aber der BR ggf. wegen Unterbesetzung nicht zustande kommt?