Kontaktaufnahme mit den Arbeitnehmer
Wir haben bei uns für Versetzungen oder Vertragsänderungen eine Excel-Liste wo wir - sprich die Führungskollegen und der Betriebsrat Zugriff darauf hat. Wenn ich jetzt auf der Liste etwas sehe was ich für nicht gut heisse bzw. hinterfragen möchte darf ich dann auch mit den Arbeitnehmer Kontakt aufnehmen? Bzw. ein Kollege hat einen Arbeitnehmer gefragt und der wusste nichts davon und jetzt ist er sehr verunsichert. Kann das Konsequenzen haben. Er hat den Sachverhalt nicht erörtert nur eben nachgefragt.
Community-Antworten (6)
17.11.2020 um 09:27 Uhr
Also warum solltest du nicht diejenigen reden dürfen, deren Interessen du zu vertreten hast. Ich halte eher die Liste selbst für bedenklich.
17.11.2020 um 09:37 Uhr
Bei Versetzungen und Vertragsveränderungen von >10 Stunden ist der Betriebsrat in der Mitbestimmung da würde ich mich nicht mit einer Liste zufrieden geben! Und der Betriebsrat kann immer mit dem Personal reden.
17.11.2020 um 16:26 Uhr
Woher hast du diese 10 Std Grenze/Regel?
17.11.2020 um 16:49 Uhr
"Eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit um 10 Stunden als Einstellung im Sinne des §99 BetrVG. Dann hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Wird die Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers um 10 Stunden erhöht, liegt darin eine Einstellung. Der Betriebsrat ist dann zu beteiligen uns hat ein Mitbestimmungsrecht.
Das ist nicht bekannt?
17.11.2020 um 16:49 Uhr
Erhöhung der Arbeitszeit von Teilzeitkräften: Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG BAG, Beschluss v. 09.12.2008 - 1 ABR 74/07
18.11.2020 um 05:04 Uhr
Da wir bei uns in den ganzen Jahren keine Teilzeit Kräfte hatten, war mir dieser Bezug zum §99 nicht bekannt.
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