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Wiederwahl des alten Betriebsrates - Gibt es eine Möglichkeit das Wahlverfahren etwas abzukürzen?

A
AMellies
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Durchführung der Betriebsratswahlen. Die Tendenz bei uns zeigt, dass sich neben den aktuellen Betriebsratsmitgliedern keine neuen Mitglieder für die Wahlen 2010 zur Wahl stellen lassen werden und es somit ohnehin zur Wiederwahl des aktuellen Betriebsrates kommen würde.

Daher meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit das Wahlverfahren etwas abzukürzen oder muss zwingend das kompl. Prozedere durchgeführt werden?

Ich hatte mir den Ablauf so gedacht das der aktuelle Betriebsrat die Belegschaft dafüber informiert das angedacht wird das der aktuelle Betriebsrat unverändert seine Arbeiten weiterführen wird und dann jeder schriftlich dazu Stellung beziehen kann ob er damit Einverstanden ist oder nicht? Wenn es keinen Einspruch geben würde, dann würde der BR so wie aktuell bestehen bleiben. Wenn es einen Einspruch gibt, wird die Wahl ganz normal durchgeführt.

Da ich mich jedoch rechtlich Absichern möchte und eine Anfechtung verhindern möchte, meine Frage: Wäre dies rechtens???

7.44206

Community-Antworten (6)

G
Galaxy

11.01.2010 um 12:20 Uhr

@Amellies

kurz und knapp: NEIN

und das ist auch gut so, dass was ihr da vorhabt ist in keinster Weise legitim sondern schlichtweg Mauschelei.

Wo ist das Problem, wenn sich alle wieder aufstellen lassen und ihr die Wahl so durchführt, wie es vorgesehen ist????????????????????????????

K
KleineHexe

11.01.2010 um 12:21 Uhr

"Wäre dies rechtens"

NEIN

und den alten Betriebsrat in gleicher Form weiterbestehen zu lassen wäre wohl ein Fehler bei solchen Fragen....

Grüße Kleine Hexe

N
Nemeth

11.01.2010 um 12:22 Uhr

@AMellies

also es gibt doch immer wieder neue abstruse Ideen. NEIN - so geht's nicht. Total anfechtbar.

Ihr müsst schon die Wahlen entsprechend dem BetrVG mit Wahlordnung durchführen - da führt kein Weg vorbei.

Wenn dann die "Alten" wiedergewählt werden - auch ok.

M
MarkB

11.01.2010 um 12:22 Uhr

Auf keinen Fall ist dies rechtens. Wenn Ihr euch nicht genau an das Wahlprozedere haltet, kann die Wahl angefochten werden.
Gruß Mark

W
wolmarbach

11.01.2010 um 14:49 Uhr

die Amtszeit endet spätestens am 31.5. 2010. Ohne neue Wahl existiert danach kein Betriebsrat!

R
rkoch

12.01.2010 um 13:09 Uhr

Ergänzend zu wolmarbach:

Wenn vor dem aktuellen BR bereits ein BR bestanden hat, dann endet die Amtszeit des jetzigen BR exakt nach 4 Jahren, also nicht erst zum 31.05.2010

NB: Ob es neben den bisherigen BR-Mitgliedern vielleicht doch noch andere Interessenten gibt, die sich bisher nur nicht geoutet haben erfahrt ihr ohnehin erst mit Ende der Einreichungsfrist der Wahllisten. Alles andere ist Kaffeesatzleserei. Schon deshalb muss das Wahlverfahren buchstabengetreu durchgezogen werden.

BTW: @KleineHexe: Aus Fragen des WV auf die Qualität des bestehenden BR schließen zu wollen ist auch Kaffeesatzleserei..... Vielleicht ist dieser BR ja doch kompetent und es mangelt nur an Kommunikation zwischen WV und BR?

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