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Arbeitnehmer Betriebsratswahl - Wahlrecht von Frau und Kind vom Geschäftsführer?

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LangerSN
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, es geht bei uns um die Klärung der Arbeitnehmer und Wahlberechtigten. Nun steht ja im BetrVG das Ehegatten vom Arbeitgeber usw. kein Wahlrecht haben. Wie ist es in einer GmbH ist dort der Arbeitgeber die Firma oder die Geschäftsführer? Bei uns arbeiten nämlich Frau und Kind vom Geschäftsführer in der Firma und hier stellt sich dann die Frage ob diese ein Wahlrecht haben.

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Community-Antworten (1)

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HolgerH

11.01.2010 um 11:51 Uhr

Meineserachtens entscheidet der Wahlausschuß über die Zulassung bzw. Absage von Wahlberechtigten Mitarbeitern/Angehörigen der Geschäftsführer. (normalerweise dürften die nicht wählen ). Sollte der AG gegen die Entscheidung ein Veto einlegen ist eine Klärung von dritter Seite notwendig .

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