Hallo zusammen habe da mal eine frage an euch und bitte um hilfe. Folgendes Problem ich bin im Wahlvorstand und habe da Angst das wir da einen fehler gemacht haben was den Wahltag angeht. Bei uns war die letzte wahl am 30.03.2006 die Konstituierende sitzung ist uns leider nicht bekannt da keine unterlagen vorhanden sind. Wir haben den Wahltag (erster TAg der Stimmabgabe) am 26.03.2010 und am 27.03.2010 in der Wahlordnung festgelegt. Nun lese ich in Gesetz WO §3 Abs. 1, 3 das der erste Tag der Stimmabgabe soll spätestens eine Woche vor dem Tag liegen, an dem die Amtszeit des Betriebsrats abläuft. Nun meine frage, ist es ein muß oder nicht.

vielen dank
jetztgehtslos