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Mitbestimmung für Themen vor Gründung eines Betriebsrates

T
Trekki4002
Nov 2020 bearbeitet

Hallo Zusammen, unseren Betriebsrat gibt es seit ca. 1 1/2 Jahren. Neuerdings wird bei jeder Informationen oder Anfrage zu zum Beispiel EDV Anwendungen etc. argumentiert, das diese Sachverhalt ja alle schon langfristig vor der der Gründung des BR entschieden wurden und man so keine Mitbestimmung mehr sieht, das wären ja so viele Dinge die es betreffenden würde. Da unser Ansprechpartner ein Faible für juristische Erläuterungen hat, kennt Jemand von euch den Zusammen der Mitbestimmung wenn diese sich auf Dinge bezieht, die vor dem BR lagen?

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Community-Antworten (4)

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krambambuli

14.11.2020 um 13:15 Uhr

Das müsste euer AG doch sagen können, wenn er sich darauf beruft.

Aber wie so immer: Es kommt darauf an. Eine Regelung, die vor dem Bestehen eines BR entstanden ist, gilt solange weiter, bis sie geändert werden soll. Und da der BR in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten immer auch ein Initiativrecht hat, könnt ihr die Änderungen bestehender Regelungen fordern. Verweigern kann sich der AG nicht .

D
DummerHund

14.11.2020 um 13:43 Uhr

Mitbestimmung weiter einfordern; gerade was technische Einrichtungen betrifft. Notfalls bis zur Einigungsstelle, denn dort muss der AG sein Äußerung ja auch beweisen können.

G
ganther

15.11.2020 um 00:47 Uhr

"Notfalls bis zur Einigungsstelle..." Typisch Dummerhund.... Natürlich sollte der BR seine Mitbestimmung einfordern und auch durchsetzen, aber bevor man in eine Einigungsstelle geht sollte es mehr geben als "...muss der AG sein Äußerung ja auch beweisen...". Der BR muss selber wissen, was er wie regeln will und sich darüber im klaren sein, was auch tatsächlich durch eine Einigungsstelle spruchfähig ist. Ansonsten wird es schnell zu einem Desaster für den BR

E
enigmathika

16.11.2020 um 14:21 Uhr

Ich weiß nicht, ob ich Dich da falsch verstehe: der AG entscheidet zum Beispiel, er baut eine Videoüberwachung ein. Er holt Angebote ein, prüft seine Finanzen etc. und es vergehen (nur als Beispiel) zwei Jahre, bis es tatsächlich zum Einbau kommt. In der Zwischenzeit wird ein Betriebsrat gewählt. Der AG muss meiner Ansicht nach trotzdem den BR einbeziehen, auch wenn er sich schon vor der Existenz des Betriebsrates für die Videoüberwachung entschieden hat.

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