Erstellt am 08.01.2010 um 17:11 Uhr von Immie
Die gemeinnützige GmbH und der eingetragene Verein haben aber rechtlich nix miteinander zu tun?
Erstellt am 09.01.2010 um 11:43 Uhr von Rotwildgruppe
Na klar haben die was miteinander zu tun! Der e.V. ist einer von zwei Gesellschaftern der gemeinnützigen GmbH!
Das ist doch genau das Problem. bezüglich der Wählbarkeit.
Erstellt am 09.01.2010 um 12:12 Uhr von Kölner
@Rotwildgruppe
Wählbar...
Erstellt am 09.01.2010 um 17:57 Uhr von Immie
@Rotwildgruppe
Hier wird deine Frage ausführlich diskutiert
http://www.arbeitsrecht.de/forum/arbeitsrecht/200991-br-wahl.html
Erstellt am 10.01.2010 um 08:54 Uhr von ridgeback
Rotwildgruppe,
wie wurde der Kollege bei der letzten Wahl eingestuft?