Hallo zusammen und frohes neues Jahr 2010,
ich habe mal folgende Frage. Ich habe jetzt gelesen das wenn der Arbeitgeber jemanden auch während der Probezeit kündigen will er trotzdem gemäß §102 BetrVG den Betriebrat vorher anhören muß. Ist das so korrekt? Muss dies auf schriftlichem Wege erfolgen oder kann dies auch ersatzweise auf mündlichem Wege erfolgen?