W.A.F. LogoSeminare

Kündigung während Probezeit - Anhörung Betriebrat?

L
LangerSN
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen und frohes neues Jahr 2010, ich habe mal folgende Frage. Ich habe jetzt gelesen das wenn der Arbeitgeber jemanden auch während der Probezeit kündigen will er trotzdem gemäß §102 BetrVG den Betriebrat vorher anhören muß. Ist das so korrekt? Muss dies auf schriftlichem Wege erfolgen oder kann dies auch ersatzweise auf mündlichem Wege erfolgen?

4.18903

Community-Antworten (3)

M
monalisa

06.01.2010 um 13:24 Uhr

@LangerSN, Die Anhörung kann auch mündlich erfolgen (§ 102 BetrVG DKK, RN. 45) Aber eine Anhörung MUSS erfolgen! Es heisst nicht umsonst: "Die vor jeder Kündigung durchzuführende Anhörung des BR bildet den rechtlich und praktisch zentralen Bestandteil der gesamten Regelung"

N
neskia

06.01.2010 um 13:24 Uhr

Bei jeder Kündigung muss angehört werden, auch in der Probezeit. Die Form ist nicht festgelegt, nur empfiehlt es sich für den AG dies schriftlich zu machen. Bei der mündlichen Anhörung sollte der BR für sich eine Niederschrift der mitgeteilten Informationen machen.

Werden bei der Anhörung nämlich nicht alle Informationen mitgeteilt, so ist diese unter Umständen unwirksam. Daher auch der Rat bei einer (mündlichen) Anhörung passiv zu bleiben, den AG reden lassen und keine Informationen nachzufragen.

S
SuzieQ

06.01.2010 um 13:52 Uhr

LangerSN, die WAF empfiehlt: Kündigungs-ABC und Abmahnung Praxis-Seminar für Betriebsräte

Ihre Antwort