Erstellt am 05.01.2010 um 14:47 Uhr von erwin
Finger weg, hier geht es um Verhaltens- und Leistungskontrolle. Die Chefs wollen sich ja wohl auch nicht bewerten lassen.
Klären/ festlegen ob ein AN gut oder schlecht ist, sollte man den Gerichten überlassen.
Also, ablehnen!!
Erstellt am 05.01.2010 um 15:49 Uhr von Krautmitwurst
ähhh. Erwin ...
wenn aber im TV ein Leistungsentgelt angedacht ist das die Betriebsparteien miteinander aushandeln sollen... ( Beispiel gefällig ? TVöD §18 ! )
Krautmitwurst
Erstellt am 05.01.2010 um 16:11 Uhr von Krautmitwurst
@Edmond
Das Grundgerüst einer BV bei uns steht.
Allerdings bin ich mir unsicher was du mit Mitarbeiterbewertung meinst.
Wichtig wäre, das du etwas mehr schreibst um was es euch geht ...
Grüßle
krautmitwurst
Erstellt am 05.01.2010 um 16:33 Uhr von Kölner
@erwin
So weit über das Ziel braucht man doch gar nicht hinaus zu schießen! Fahre mal rechts ran und überlege mal ruhig, was man mit einer solchen BV vll. regeln könnte...vor allem auch zum Wohle der AN!
Auch könnte man bösartig sein und Dir Unkenntnis bzgl. so mancher TV's vorwerfen, die ausdrücklich eine Leistungsbewertung und mithin eine BV fordern!
@Edmond
Kannst Du noch mal aus der Reserve kommen und mitteilen, was Dir bzgl. der BV vorschwebt? Alles andere hat was von schnell schießen und unspezifischer Antwortgeberei.
Erstellt am 05.01.2010 um 16:41 Uhr von erwin
@Krautmitwurst, @Kölner
dann sollte @Edmond dieses so erwähnen. Denn das Stichwort "Mitarbeiterbewertung" besagt für mich ewtas anderes, was aber viele AG haben möchten. Teils auch unter der Bezeichnung 360° Feedback oder Bewertung der AN durch Kunden (intern/extern) usw.
Mit dem von euch unterstellten würde es sich um eine BV zur Ausgestalltung des meist auf Grundlage von TV "Leistungsentgelte" handen. In diesen Fällen sollte dann in die Ausgestalltung unbedingt die SBV mit eingebunden werden um die Theme "§ 81 (4) und §§ 124 und 125 SGB IX richtig zu berücksichtigen. Denn die Besonderheiten aus dem Thema "Schwerbehinderung/SGB IX" sollte Berücksitigung finden, damit es später keine Probleme gibt, da die betroffenen AN diese Rechte haben.
Weiter aber auch die Themen "ältere AN/ Teilzeit AN usw."
Erstellt am 05.01.2010 um 16:53 Uhr von Kölner
@erwin
Du machst Ausflüchte!
Jetzt das Thema auf die SBV und ihre Schäfchen zu lenken ist zwar nobel, aber dem Thema bisher nicht angemessen.
Mir fehlt auch die Erwähnung des AGG!
Erstellt am 05.01.2010 um 17:57 Uhr von Emilie
...Wer von Euch hat eine BV zur Mitarbeiterbewertungen erstellt...
Wir.
...und kann uns weiterhelfen?...
So nicht.
Erstellt am 05.01.2010 um 18:27 Uhr von erwin
@Kölner
... Nein, keine Ausflüchte, diese Themen gehören bei jeder BV und ganz besonders wenn es um Themen wie Leitung/ Verhalten/ MA-Bewertungen in welcher Form auch immer geht dazu.
Das Thema AGG hatte ich auch erwähnt mit dem Hinweis auf ...."ältere AN/ Teilzeit AN usw."
Leider muss man feststellen, dass BR immer wieder in BVn das Thema "SGB IX" vergessen. Dann haben diese Koll. bzw. die SBVn immer bei der Umsetzung dann Probleme, weil AG auf die BVn verweisen und denen leider mehr Beachtung zukommen lassen als dem höherwertigen Rechtsgut dem Gesetz.
PS: Auch in TV fehlt leider zu oft gerade bei diesen Themen die Hinweis, dass Eingehen auf die Belange/ Rechte dieser AN aus dem SGB IX.
Leider ist es sogar so, dass SBVn welche versuchen zu Rechte sich in die Gestalltung der BVn einzubringen nicht nur von AG sondern was schlimmer ist von BR ausgegrenzt werden und dann die Arbeitsgerichtbarkeit anrufen müssen.
Selbstverständliches wird leider oft vergessen. Bitte, mir ist durchaus bekannt, dass sehr viel BR hier positiv handeln, doch jeder einzelne der nicht so handelt ist einer zu viel.
@Edmond, hat leider sein Anliegen immer noch nicht klarer beschrieben, was er ment?
Erstellt am 05.01.2010 um 18:40 Uhr von rainerw
Geschickter wäre es für einen BR wenn er versucht den AG zu überzeugen die einzelnen Arbeitsplätze zu bewerten als als wie die MA. Hier bestünde dann auch gleichzeitig die Möglichkeit eine gerechtere Eingruppierung zu bekommen.
Erstellt am 05.01.2010 um 22:22 Uhr von Elisabeth
erwin
hast du heute deine pathetische Ader?
Erstellt am 05.01.2010 um 23:59 Uhr von paula
wie ein Instrument genutzt wird ist immer abhängig von handelnden Personen. In Unternehmen ist es häufig natürlich auch verbunden mit dem Theama Unternehmenskultur.
Bei uns gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen zur Personalentwicklung und sind Bewertungsinstrumente sehr sinnvoll. Gerade dies ist eine Möglichkeit Personalentwicklung ohne Gießkanne und Willkür effektiv zu betreiben. Daher sollte das doch bitte jeder BR für sich selbst entscheiden und nicht so viele Vorurteile verbreitet werden.
Um was geht es denn hier vorliegend ganz konkret?
Erstellt am 06.01.2010 um 17:00 Uhr von Krautmitwurst
@Paula
Du sprichst mir aus der Seele... Ich habe deinen zweiten Absatz bestimmt 1493mal gelesen...
Wenn es nur immer so wäre... schluchz
Grüßle
Krautmitwurst
Erstellt am 08.01.2010 um 09:03 Uhr von Edmond
Danke erst einmal für Eure Antworten. Ich will es genauer erläutern. Wir sind ein nicht Tarifgebundenes Unternehmen. MA in der Produktion arbeiten im Gruppenakkort. Sie werden nach Ihren Fähigkeiten in (an ERA angelehnt) Lohngruppen eingestufft. Die Bewertung sollte einmal im Jahr durchgeführt werden. Bis her konnten MA pro Jahr nur eine Lohngruppe herauf bzw. herabgruppiert werden. Da zwei Jahre keine Bewertung stattfand, MA sich aber 2-3 LG hochqualifiziert haben aber, nach der alten Regelung aber nur 1 LG höher kommen brauchen wir eine neue aktuelle BV. z.B. Lohngruppen nach oben offen, sozale Punkte........