Befugnis des Obmann -Vertreters?
Darf der Arbeitgeber bei einer Außerordentlichen Kündigung den Vertreter des Obmannes befragen, wenn der Obmann eine Woche Urlaub hat, 3 Tage später wieder aus dem Urlaub da ist und Telefonisch erreichbar war? Es wäre keine Frist in gefahr gewesen und leider ist der Vertreter Zum AG "übergelaufen" und unterschreibt einfach ein vorgefaßtes Schreiben.
Der Betrieb hat ca 10 Angestellte
Community-Antworten (1)
04.01.2010 um 21:01 Uhr
@Blümchen
...warum sollte er diese nicht dürfen. Der muss aber nicht mit ihm reden.
Man darf als AN (Wähler) dann bei den nächsten Wahlen aber gerne einen anderen Koll. als BR wählen.
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