Erstellt am 01.02.2006 um 16:27 Uhr von Volker
Hallo Petra,
nach §11 BetrVG dürft ihr auch mit 3 Kandidaten einemn Betriebsrat wählen. Wir hatten das bei der letzten Wahl vor 4 Jahren auch, 5 statt 9, ist zwar ungewöhnlich, aber es geht.
Erstellt am 01.02.2006 um 16:55 Uhr von K.Laus
Hallo Petra,
muß Volker korrigieren. Ihr müßt sogar wählen, wenn eine gültige Vorschlagsliste vorliegt, unabhängig davon, wie viel Kandidaten drauf stehen. Es besteht allerdings noch die Möglichkeit, eine Nachfrist zu setzen, um doch noch weitere Kollegen für eine Kandidatur zu gewinnen.
Erstellt am 01.02.2006 um 17:23 Uhr von Fayence
Hallo Petra,
stellen sich bis Einreichungsfrist / Wahlvorschläge nicht genügend KandidatInnen zur Wahl, ist vom Wahlvorstand eine einwöchige Nachfrist zwecks Gewinnung weiterer Kandidaten zu setzen.
Die AN sind über die Folgen -dass sonst nur ein kleinerer BR gewählt werden kann- zu informieren.
Siehe Fitting 22. Aufl.: Wahlordnung §9 RN 4 ;
§11 Betrv RN 8-10