Erstellt am 04.01.2010 um 14:22 Uhr von tiktak
@ melodi
sehr viel
www.ohnerauchen.de/
Rauchen aufhören - Gruppe, Forum & Erfahrungsaustausch | imedo.de
rauchen.gesund.org/
www.bankhofer-gesundheitstipps.de/.../137-Rauchen-aufhoeren-Tipps-zur-Rauchentwoehnung.html
www.tabakfrei.de/
Erstellt am 04.01.2010 um 15:36 Uhr von VIONÄR
@melodi
nicorette Inhaler
Nicotinell Kaugummi
Kann ich alles empfehlen, halte schon über eine Woche durch! Und ich sage Euch, es ist genial, hoffentlich halte ich diesmal durch!!!
Aber mal im ernst, geht vielleicht noch eine etwas ausführlichere Fragestellung?
So musst Du Dich nicht über die Antworten wundern!
Erstellt am 04.01.2010 um 16:24 Uhr von Bergziege
@melodie
Wenn es bisher kein Rauchverbot gab und dies erst nach Eurer Wahl gelten soll, dann geht das nicht ohne Euch.
Der Betriebsrat hat - soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht - bei Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb mitzubestimmen und der Erlass eines Rauchverbots stellt eine verbindliche Verhaltensvorschrift für alle Arbeitnehmer in diesem Sinne dar (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG).
Er ist allerdings nicht verpflichtet den Rauchern einen Raum zur Verfügung zu stellen oder zu gestatten auf dem Firmengelände zu rauchen. Da er Hausrecht hat.
Im Extremfall kann er also verlangen, dass außerhalb des Firmengeländes geraucht wird.
Da ihr also in der Mitbestimmung seid (sofern es noch kein Rauchverbot vor Eurer Wahl gab), solltet ihr versuchen hier einen Kompromiss zu finden, der Rauchern und Nichtrauchern entgegenkommt.
Rauch gefährdet zwar die Gesundheit, aber draußen zu stehen in der Kälte ist auch nicht grade förderlich.
Erstellt am 04.01.2010 um 21:57 Uhr von rainerw
Schließe mich der Meinung von Bergziege bedingt an. Wobei das mit dem" sofern es noch kein Rauchverbot vor eurer Wahl nicht Stimmt"
Es ist einfach Grundsätzlich. Will der AG etwas neues Einführen Was nicht auf Vorschriften oder Gesetzen beruht und es ändert dies das Verhalten und die Ordnung der MA im Betrieb, so seit ihr in der Mitbestimmung. Kommt ihr zu keiner Einigungkann eine der Parteien die Einigungsstelle anrufen.
Aber Vorsicht bei dem Thema rauchen. Der AG hat das recht von den AN zu verlangen das die MA ausstempeln müssen. Dem würde auch jederzeit eine Einigungsstelle folgen. Seht also zu das igr euch so mit dem AG einigen könnt.
Erstellt am 05.01.2010 um 07:27 Uhr von melodi
danke
die einführung ist neu es gab früher keinen rauchverbot
Erstellt am 05.01.2010 um 07:30 Uhr von mainpower
Hallo,
das angestrebte Rauchverbot beruft sich auf ein Gesetz: NICHTRAUCHERSCHUTZGESETZ
Erstellt am 05.01.2010 um 07:35 Uhr von rainerw
@mainpower
......in dem aber in keinsterweise drin steht das der AG ein Nichtrauchen per Direktionsrecht deise Maßnahme einseitig so einführen und umsetzen kann und darf.
Erstellt am 05.01.2010 um 08:55 Uhr von mainpower
@reinerw,
laut Arbeitsstättenverordnung hat der AG die erforderlichen Massnahmen zu treffen um die Nichtraucher zu schützen. Das muss er dann ja irgendwie umsetzen. Das kann dann schon ein Rauchverbot auf dem gesamten Betriebsgelände sein.
Erstellt am 05.01.2010 um 14:30 Uhr von rainerw
@mainpower
Das er alles möglich unternehmen muß um eine Möglichkeit zu finden die geforderten Maßnahmen umzusetzen, das bestreite ich ja gar nicht, deshalb habe ich ja darauf hingewiesen das der BR bemüht sein sollte eine gemeinsame Regelung mit dem AG zu finden. Da der AG hier aber etwas Einführen will was das Verhalten und die Ordnung im Betrieb betrifft kommt er nicht umhin den BR mit ins BOOT zu holen. Der AG kann rein theoretisch auch verlangen das zu rauchen ausgestempelt werden muß. Jedoch muß er sich über art und weise mit dem BR darüber; am Sinnvollsten per BV; darüber verständigen wann und wo sich ausgestepelt werden muß. Denn demnach muß eine Stempeluhr an den Raucherpunkten angebracht sein. Denn nur das Rauchen ist auszustempeln, nicht aber der Weg dorthin.
Du siehst: schwarz ist nicht gleich schwarz und weiß ist nicht gleich weiß.