W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ersatzmitglied trotz Kündigung - noch bis Ende Mai als Ersatzmitglied bei Betriebsratssitzungen einladen?

B
Bergziege
Jan 2018 bearbeitet

Ein Ersatzmitglied für den BR ist zum 31.05.2010 gekündigt worden, wegen Schließung der Abteilung. Darf ich diesen Kollegen noch bis Ende Mai als Ersatzmitglied bei Betriebsratssitzungen einladen? Oder ist er aufgrund der breits ausgesprochenen Kündigung dazu nicht mehr berechtigt. Bitte um dringende Antwort. Vielen Dank!!!!!!!!

4.59204

Community-Antworten (4)

D
DerNeue

04.01.2010 um 14:21 Uhr

@Bergziege! Bis zur Wahl eines neuen BR ist sie Ersatzmitglied und kann eingeladen werden. Sie kann sich nur nicht mehr zur Wahl stellen, denn am 31.05.2010 endet ihr Arbeitsverhältnis. DerNeue

L
lupus

04.01.2010 um 14:24 Uhr

Hallo Bergziege

Ist den das Ersatzmitglied schon einmal geladen worden? Wenn ja, ist der besondere Kündigungsschutz berücksichtigt worden? z.b. eongliederung in eine andere Abteilung?

B
Bergziege

04.01.2010 um 14:29 Uhr

Die Kündigung ist schon letztes Jahr erfolgt und ist auch akzeptiert. Es geht nur darum, ob er auf der Liste der Ersatzmitglieder noch dabei ist bis er geht oder ob ich ihn "überspringen" muß und das nächste Ersatzmitglied einladen muss. Ich möchte nicht das falsche Ersatzmitglied laden!!!

Danke für die bisherigen Antworten.

L
lupus

04.01.2010 um 14:50 Uhr

@Bergziege

Dann ist der Kollege bis zu seinem Ausscheiden auch zumindest Ersatzmitglied und zu laden. Ganz so wie DerNeue bereits geschrieben hat.

Hilfreich §24 BetrVerG, gilt auch für Ersatzmitglieder

Ihre Antwort