Ersatzmitglied trotz Kündigung - noch bis Ende Mai als Ersatzmitglied bei Betriebsratssitzungen einladen?
Ein Ersatzmitglied für den BR ist zum 31.05.2010 gekündigt worden, wegen Schließung der Abteilung. Darf ich diesen Kollegen noch bis Ende Mai als Ersatzmitglied bei Betriebsratssitzungen einladen? Oder ist er aufgrund der breits ausgesprochenen Kündigung dazu nicht mehr berechtigt. Bitte um dringende Antwort. Vielen Dank!!!!!!!!
Community-Antworten (4)
04.01.2010 um 14:21 Uhr
@Bergziege! Bis zur Wahl eines neuen BR ist sie Ersatzmitglied und kann eingeladen werden. Sie kann sich nur nicht mehr zur Wahl stellen, denn am 31.05.2010 endet ihr Arbeitsverhältnis. DerNeue
04.01.2010 um 14:24 Uhr
Hallo Bergziege
Ist den das Ersatzmitglied schon einmal geladen worden? Wenn ja, ist der besondere Kündigungsschutz berücksichtigt worden? z.b. eongliederung in eine andere Abteilung?
04.01.2010 um 14:29 Uhr
Die Kündigung ist schon letztes Jahr erfolgt und ist auch akzeptiert. Es geht nur darum, ob er auf der Liste der Ersatzmitglieder noch dabei ist bis er geht oder ob ich ihn "überspringen" muß und das nächste Ersatzmitglied einladen muss. Ich möchte nicht das falsche Ersatzmitglied laden!!!
Danke für die bisherigen Antworten.
04.01.2010 um 14:50 Uhr
@Bergziege
Dann ist der Kollege bis zu seinem Ausscheiden auch zumindest Ersatzmitglied und zu laden. Ganz so wie DerNeue bereits geschrieben hat.
Hilfreich §24 BetrVerG, gilt auch für Ersatzmitglieder
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