Hallo Kollegen,

darf der Arbeitgeber von einer Veröffentlichung einer Betriebsvereinbarung absehen, wenn diese nur einen eingeschränkten persönlichen Geltungsbereich (eine Gruppe von Mitarbeitern) hat?
Nach §77 Abs. 2 ist er ja verpflichtet eine BV zu veröffentlichen. In diesem Fall möchte er dies aber nicht, bzw. diese BV nur der betroffenen Gruppe zugänglich machen.