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Kündigung ja oder nein ?????

N
Nasenbär
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns wurde heute über die Kündigung eines MA diskutiert der ich nicht so ganz zustimmen kann. Der Mitarbeiter ist noch in der Probezeit, hat eine 3 wöchige Schulung hinter sich und arbeitet nun seit ca. 2 Wohen selbstständig, nun ist herausgekommen, dass er überhaupt keine PC-Kenntnisse hat und wohl auch zu lange telefoniert, bzw. das Gespräch zu lange nachbearbeitet (Call-Center), er versteht das Anliegen des Kunden nicht usw. Der Trainer ist auf ihn zugegangen und hat ihm seine Hilfe angeboten, die er allerdings ablehnte, der Teamleiter hat ein privates 4-Augen-Gespräch mit ihm geführt, wobei nicht sicher ist was ihm dabei gesagt wurde. Er ist an EINEM Abend zu einer Person gesetzt worden die ihm dabei helfen sollte seine Difizite zu verringern. Jetzt will man ihm die Kündigung vor den Latz knallen, aus den oben ganannten Gründen. Es hat weder ein offizielles Gespräch mit dem Mitarbeiter und einem Vorgesetzten stattgefunden, noch wurden andere Maßnahmen ergriffen die dem Mitarbeiter hätten helfen können. Der Personalausschuss hat heute der Kündigung zugestimmt, meine Frage nun: Ist die Kündigung aus diesen Gründen rechtens???

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Community-Antworten (6)

D
DonJohnson

29.12.2009 um 23:59 Uhr

Während der Probezeit habt ihr eh keine Chance - leider...

T
TROISDORFER

30.12.2009 um 00:18 Uhr

...ich könnte was schreiben,habe aber die befürchtung dass es gelöscht oder verschoben wird ! Daher lass ich es ;-)

K
Kriegsrat

30.12.2009 um 00:35 Uhr

ich hätte was geschrieben, bin aber im proteststreik wegen löschungen und verschiebereien.......

R
rainerw

30.12.2009 um 01:24 Uhr

Ich schliesse mich da DJ an, denn in der Probezeit kann der AG jederzeit ohne angaben von Gründen kündigen und braucht den BR nicht anzuhören. Für den Fall das ihr mal einen ähnlich gelagerten Fall haben sollten bei einem MA der nicht mehr in der Probezeit ist, empfehle ich der Kündigung zu wiedersprechen, da nicht ausreichend überprüft wurde ob der MA nicht hätte woanders hätte eingesetzt werden können.

G
Geploeg

30.12.2009 um 11:22 Uhr

@rainerw

Der Betriebsrat muss bei JEDER Kündigung angehört werden. Auch bei einer Kündigung während der Probezeit.

Urteil des BAG vom 16.09.2004 2 AZR 511/03

K
Kölner

30.12.2009 um 11:25 Uhr

@rainerw Ich vermute, es war die Uhrzeit, die Dich zu der irrigen Annahme verleitet hat, dass ein BR bei einer Kündigung in der Probezeit nicht anzuhören sei. Der Wortlaut des § 102 BetrVG machte sonst wenig Sinn in dem es heisst: [...] der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören [...]

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