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Darf ich mich zur Wahl stellen?

K
Kaier
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag, in unserem Betrieb stehen im April Betriebsratwahlen an. Ich würde mich gerne zur Wahl stellen, jetzt wurde mir gesagt, dass dies nicht möglich ist, weil meit Vertrag im Mai endet und nicht 100% tig sicher ist ob dieser verlängert wird!?! Ist dies so? Bitte um Hilfe

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Community-Antworten (3)

R
ridgeback

29.12.2009 um 16:05 Uhr

Kaier, möglich wäre es schon, aber es wäre ja auch etwas sinnig wenn nicht sogar Blödsinnig für 1 Monat in den BR gewählt zu werden.

T
TROISDORFER

29.12.2009 um 16:08 Uhr

Selbstverständlich kannst du dich zur Wahl stellen,deine Betriebsratszugehörigkeit , verlängert aber nicht dein Beschäftigungsvertrag,sprich Läuft der vertrag aus,endet deine Betriebsratszugehörigkeit .... MFG Troisdorfer

A
alterbetriebsrat

29.12.2009 um 18:41 Uhr

Es wäre, wenn dein AG dich nicht leiden kann,wie die vorzeitige Nichtverlängerung deines AV. So was ist in eine "parlamentarischen Volksherrschaft" möglich. Dies solltest Di Dir klipp und klar vor Augen führen, dass in Deinem Fall,dass Eintreten für die Interessen der AN im Rahmen einer Betriebsratswahl zum Ende Deines Arbeitsverhältnisses führen könnte.Bei manchen geht es dabei sogar um die Existens.

Grüssle

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