Erstellt am 25.12.2009 um 20:10 Uhr von Kölner
@pogima
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das nur die anwesenden Listenbeteiligten und der Gewerkschaftssekretär regeln.
Erstellt am 25.12.2009 um 20:47 Uhr von erwin
@pogima
Gewerkschaftslisten werden i.d.R. auf einer Mitglieder-/ Betriebsgruppenversammlung aufgestellt und abgestimmt. Denn es soll ja eine Liste sein, wie sie die Mehrzahl der Mitglieder haben möchte und nicht nur ein paar Aktivisten.
Würde sich eine Gewerkschaft anders verhalten müsste sie mit einer "generischen" Liste rechnen.
Denn auch in diesem Falle, geht es nach dem Motto wie in einer Demokratie üblich "alle Macht geht vom Volke aus" hier ist das Volk dann die Mitglieder.
Erstellt am 25.12.2009 um 21:53 Uhr von nicoline
@erwin
*Würde sich eine Gewerkschaft anders verhalten müsste sie mit einer "generischen" Liste rechnen.*
Nicht nur eine Gewerkschaft, muss ***immer*** mit einer gegnerischen Liste rechnen!