Betriebsrats Protokoll und Schriftführung
Darf aus Datenschutzgründen das BR Protokoll wirklich nur ein reines Beschluss Protokoll sein? Wie kann man dann die Wiedervorlage und Nachvollziehbarkeit rechtssicher dokumentieren? Was ist der Unterschied zwischen Protokoll und Schriftführung.
Community-Antworten (2)
06.11.2020 um 15:30 Uhr
Dazu gibt es Seminare; z.B. www.bzo.de
06.11.2020 um 15:41 Uhr
https://dejure.org/gesetze/BetrVG/34.html
ein reines Beschlussprotokoll würde also den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Mehr geht aber immer und das hat auch nichts mit Datenschutz zu tun.
"Was ist der Unterschied zwischen Protokoll und Schriftführung."
Eigentlich heißt das "Protokoll" im Gesetz "Niederschrift". Der Schriftführer ist das BRM, welches die Niederschrift erstellt. Ausnahme: das Gremium hat mit dem AG vereinbart, das die Niederschrift durch eine Bürokraft erstellt wird.
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