Erstellt am 18.12.2009 um 09:05 Uhr von DeWalt
Morgen
Wenn ihr Ersatzmitglieder benannt habt, dann rückt das entsprechende EWVM in den WV ein. Ihr könnt jetzt, wenn ihr wollt, aus den übriggebliebenen Nachrückern einen benennen, der den Nachgerückten vertritt. Warte ich geb ein Beispiel:
WV: 3 Mitglieder
Ersatzmitglieder: 3
Aus dem WV scheidet einer aus, einer rückt fest ein.
WV: 3 Mitglieder
Ersatzmitglieder: 2
Ein Ersatzmitglied kann von euch als Vertretung von 2 WV Mitgliedern benannt werden. Oder ihr ernennt in einer Sitzung einen weiteres Ersatzmitglied.
Erstellt am 18.12.2009 um 09:33 Uhr von Kölner
@Idoplas
Der Terminus ist eigentlich: Wahlvorstandsvorsitzender. Diesen wählt ihr nun neu - fertig!
Habt Ihr eine Schulung besucht?
Erstellt am 19.12.2009 um 12:55 Uhr von Rattle
Hallo,
meiner meinung nach muss ein neuer vorsitzender vom BR neu bestellt werden.................
ersatzmitglieder dienen als ersatz wenn jemand krank/urlaub u.s.w. hat.
PS:
gewählt werden nur stelli und schreiber.
noch ein nachtrag:
§ 16 BetrVG
Bestellung des Wahlvorstands
(1) Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden. Der Betriebsrat kann die Zahl der Wahlvorstandsmitglieder erhöhen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erforderlich ist. Der Wahlvorstand muss in jedem Fall aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern bestehen. Für jedes Mitglied des Wahlvorstands kann für den Fall seiner Verhinderung ein Ersatzmitglied bestellt werden. In Betrieben mit weiblichen und männlichen Arbeitnehmern sollen dem Wahlvorstand Frauen und Männer angehören. Jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann zusätzlich einen dem Betrieb angehörenden Beauftragten als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Wahlvorstand entsenden, sofern ihr nicht ein stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied angehört.
Dort steht auch nur im falle einer "für den Fall seiner Verhinderung ein Ersatzmitglied bestellt werden" VERHINDERUNG!
mfg