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Info über Corona Erkrankung

S
skull
Nov 2020 bearbeitet

Hallo. Muss die Geschäftsleitung den Betriebsrat über Corona Erkrankungen informieren? Ich weiß über meine Tätigkeit bei der ich auch zur Verschwiegenheit verpflichtet bin, dass wir einen Fall haben. Und der soll verschwiegen werden... Ist das rechtens?

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Community-Antworten (6)

K
kratzbürste

04.11.2020 um 10:28 Uhr

Das ist schon fast kriminell. Sagt dem AG, dass er zum Schutz der AN handeln muss. Und zwar sofort.

Angesichts der Situation gibt es keine Geheimniskrämerei.

M
Matze

04.11.2020 um 10:28 Uhr

Hier ist nicht der Arbeitgeber (AG), sondern das Gesundheitsamt (GA) gefragt. Der BR muss vom AG nicht informiert werden. Ist der betreffende Arbeitnehmer (AN) positiv, wird das GA ihn in Quarantäne schicken und die Infektionskette erfragen. Primäre Kontakte werden direkt vom GA kontaktiert. Der BR wird vom AG auch nicht informiert, wenn der AN Grippe oder die Pest hat.

M
Moreno

04.11.2020 um 11:10 Uhr

Sehe ich genauso wie Matze!

R
RudiRadeberger

04.11.2020 um 11:13 Uhr

@Matze: das stimmt. Und das ist auch gut so. Das Amt hat hier die Informations - und Handlungshoheit und die entsprechenden Pflichten. Wäre schlimm, wenn das beim AG liegen würde... Und warum der BR hier in irgendeiner Form vorrangig über Krankheitsbilder informiert werden sollte, erschließt sich mir nicht. Es sei denn, er hat die Grundlagenseminare "Pandemie 1-3" besucht.

T
Thomas63

05.11.2020 um 09:14 Uhr

Bei uns werden die Vorsitzenden über Erkrankungen informiert und über die MA die die Firma vorsichtshalber in Quarantäne schickt. Was heißt hier verschweigt die Erkrankung? Läßt er den MA weiter arbeiten dann ist das nicht ok. Man Riskiert mutwillig die Gesundheit der anderen MA. Ist der Erkrankte daheim, Krankenhaus usw. also nicht in der Firma und es besteht keine Gefahr für die anderen MA dann geht die Krankheit niemanden etwas an. Wenn der MA wegen Corona krank ist (Positiven Test) dann wird das Gesundheitsamt automatisch versuchen die Infektionsketten nachzuverfolgen.

M
Moreno

05.11.2020 um 12:12 Uhr

Lässt er den MA weiter arbeiten dann ist das nicht ok. Hmmmm das kann durchaus passieren in systemrelevanten Berufen. Dann erkennt man die Kollegen aber eh am Vollschutzanzug.

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