Hallo,
ich habe gehört, dass die Aufstockung eines Einköpfigen Betriebsrates nach Absprache mit dem Arbeitgeber möglich ist. D.h. das Ersatzmitglied nimmt offiziell/ aktiv an Gesprächen/ Sitzungen etc teil. Stimmt dies? Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage.