Erstellt am 17.12.2009 um 20:39 Uhr von Kölner
@zweistein
Wie soll das gehen?
Erstellt am 18.12.2009 um 09:18 Uhr von zweistein
@ von Kölner
Das ist ja meine Frage. Ist mir auch nicht ganz verständlich. Meine Frage geht dahin, ob das Gehörte richtig ist, oder ob jemand nur Halbwissen von sich gegeben hat.
Erstellt am 18.12.2009 um 09:31 Uhr von Kölner
@zweistein
Ich tippe auf Halbwissen.
Vielleicht ist aber jemand in der Lage, das genau zu formulieren.
Erstellt am 18.12.2009 um 09:49 Uhr von Lotte
Kölner,
Du bestimmt ;-)
zweistein,
was willst Du denn? Wege gibt es da sicher...
Wichtig ist, dass Nichtöffentlichkeit von Sitzungen gewahrt bleibt, Beschlüsse alleine gefällt werden....
...Interne Auskunftspersonen (siehe § 80 (2) Satz 3...
Erstellt am 18.12.2009 um 12:54 Uhr von zweistein
im Grunde geht es darum, dass ein Einköpfiger Betriebsrat (meistens) oft personalisiert wird. Meine Stellvertreterin (Nachrückerin) und ich würden z.B. an den Monatsgesprächen mit der GF gerne zusammen teilnehmen. Oder uns in strittigen Fragen absprechen. ... also Beschlüsse nicht alleine gefällt werden. Intention ist, dem ganzen einen offiziellen Rahmen zu geben.