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Einköpfigen Betriebsrat offiziell aufstocken um das Ersatzmitglied?

Z
zweistein
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe gehört, dass die Aufstockung eines Einköpfigen Betriebsrates nach Absprache mit dem Arbeitgeber möglich ist. D.h. das Ersatzmitglied nimmt offiziell/ aktiv an Gesprächen/ Sitzungen etc teil. Stimmt dies? Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage.

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

17.12.2009 um 21:39 Uhr

@zweistein Wie soll das gehen?

Z
zweistein

18.12.2009 um 10:18 Uhr

@ von Kölner

Das ist ja meine Frage. Ist mir auch nicht ganz verständlich. Meine Frage geht dahin, ob das Gehörte richtig ist, oder ob jemand nur Halbwissen von sich gegeben hat.

K
Kölner

18.12.2009 um 10:31 Uhr

@zweistein Ich tippe auf Halbwissen. Vielleicht ist aber jemand in der Lage, das genau zu formulieren.

L
Lotte

18.12.2009 um 10:49 Uhr

Kölner, Du bestimmt ;-)

zweistein, was willst Du denn? Wege gibt es da sicher... Wichtig ist, dass Nichtöffentlichkeit von Sitzungen gewahrt bleibt, Beschlüsse alleine gefällt werden.... ...Interne Auskunftspersonen (siehe § 80 (2) Satz 3...

Z
zweistein

18.12.2009 um 13:54 Uhr

im Grunde geht es darum, dass ein Einköpfiger Betriebsrat (meistens) oft personalisiert wird. Meine Stellvertreterin (Nachrückerin) und ich würden z.B. an den Monatsgesprächen mit der GF gerne zusammen teilnehmen. Oder uns in strittigen Fragen absprechen. ... also Beschlüsse nicht alleine gefällt werden. Intention ist, dem ganzen einen offiziellen Rahmen zu geben.

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