Betriebsverschmelzung - Können dann an den bestehenden Verträgen Änderungen jedlicher Art vorgenommen werden?
hallo, wir stehen unmittelbar vor einer Betriebsverschmelzung. Der neue Arbeitgeber unterliegt keinem Tarifvertrag, wir JA! Können dann an den bestehenden Verträgen Änderungen jedlicher Art vorgenommen werden? Wenn ja, kann man dies verhindern, bzw ist auf der sicheren Seite, wenn man sich einer Gewerkschaft anschließt?
Inge
Community-Antworten (4)
15.12.2009 um 21:04 Uhr
Einfach einmal hier nachlesen: Betriebsübergang § 613 a BGB http://www.verdi-it.de/betriebsuebergang.htm
15.12.2009 um 21:25 Uhr
Muss dieser § 613 a BGB angewendet werden??? wenn nicht, was ist mit bestehenden Verträgen? Wäre eine Mitgliedschaft / Gewerkschaft sinnvoll?
15.12.2009 um 21:42 Uhr
@Ingel
Einfach doch einmal den Beitrag lesen.
Dann vielleicht nich diesen, dann sollte es keine Fragen mehr geben. http://www.umsetzungsberatung.de/arbeitsrecht/betriebsuebergang.php
Mitgliedschaft in der Gewerkschaft lohnt sich immer, alleine schon wegen dem Arbeitsrehctsschutz den man dann hat.
16.12.2009 um 18:37 Uhr
also wer jemanden rät wegen des Arbeistrechtschutzes der Gewerkschaft beizutreten, der sollte bitte selber diesen Rechtschutz einmal genießen. Kompetenz dort zu erhalten ist ein Glückspiel. Leider sind viele Rechtssekretäre völlig überlastet und daher leider nicht in der Lage effektiven Rechtschutz zu gewähren
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