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Betriebsverschmelzung - Können dann an den bestehenden Verträgen Änderungen jedlicher Art vorgenommen werden?

I
Ingel
Jan 2018 bearbeitet

hallo, wir stehen unmittelbar vor einer Betriebsverschmelzung. Der neue Arbeitgeber unterliegt keinem Tarifvertrag, wir JA! Können dann an den bestehenden Verträgen Änderungen jedlicher Art vorgenommen werden? Wenn ja, kann man dies verhindern, bzw ist auf der sicheren Seite, wenn man sich einer Gewerkschaft anschließt?

Inge

5.00304

Community-Antworten (4)

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Erwin

15.12.2009 um 21:04 Uhr

Einfach einmal hier nachlesen: Betriebsübergang § 613 a BGB http://www.verdi-it.de/betriebsuebergang.htm

I
Ingel

15.12.2009 um 21:25 Uhr

Muss dieser § 613 a BGB angewendet werden??? wenn nicht, was ist mit bestehenden Verträgen? Wäre eine Mitgliedschaft / Gewerkschaft sinnvoll?

E
Erwin

15.12.2009 um 21:42 Uhr

@Ingel

Einfach doch einmal den Beitrag lesen.

Dann vielleicht nich diesen, dann sollte es keine Fragen mehr geben. http://www.umsetzungsberatung.de/arbeitsrecht/betriebsuebergang.php

Mitgliedschaft in der Gewerkschaft lohnt sich immer, alleine schon wegen dem Arbeitsrehctsschutz den man dann hat.

L
landsmann

16.12.2009 um 18:37 Uhr

also wer jemanden rät wegen des Arbeistrechtschutzes der Gewerkschaft beizutreten, der sollte bitte selber diesen Rechtschutz einmal genießen. Kompetenz dort zu erhalten ist ein Glückspiel. Leider sind viele Rechtssekretäre völlig überlastet und daher leider nicht in der Lage effektiven Rechtschutz zu gewähren

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