Betriebsratssitzungen anstatt mit 7, mit 8 Mitgliedern - rechtens oder nicht?
Wir sind ein Br bestehend aus 7 Mitgliedern, unser Vorsitzender lädt aber meist ein 8. Mitglied als Gast dazu. Dies kommt daher, weil ein Mitglied längere Zeit krank war, dieser aber mittlerweile wieder regelmäßig mit an den Sitzungen teilnimmt. Ist das rechtens, kann mir da jemand weiter helfen? Aus dem BetrVG geht da nix genaues draus hervor.
Community-Antworten (3)
14.12.2009 um 18:06 Uhr
Wir haben auch gelegentlich zwölf statt elf Mitglieder während der BR-Sitzungen, um z. B. Fragen aus den entsprechenden Bereichen zu klären. Wichtig ist , dass bei Beschlüssen nur die elf zuständigen Kollegen ihr Händchen heben oder auch nicht. Normalerweise würde ich so etwas aber nicht zur Gewohnheit werden lassen. Das Gremium besteht in Eurem Fall aus sieben Personen. Und dabei sollte es auch bleiben.
14.12.2009 um 18:14 Uhr
@all
Ein weiteres BRM oder sonstigen Fachlichen zu bestimmten TOP einzuladen ist ok, nicht aber zur gesammten Sitzung.
An der BR-Sitzung nehmen die ORDENTLICHEN BRM teil, Ersatzmigöieder bei Verhinderung aösp als Nachrücker.
Das BetrVG ist KEIN Buch nach dem Motto "Wünsch Dir was"
BR-Sitzungen sind nicht öffentlich, auch ein nicht zuladendes Ersatz-BRM kann die Nichtöffentlichkeit verletzen. Denn er ist nicht im Mandat, da kein Vertretungs-/ Verhinderungsfall vorliegt.
14.12.2009 um 20:23 Uhr
albertus Betriebsratssitzungen sind nicht öffentlich. Somit ist es nicht in Ordnung wenn neben den Betriebsratsmitgliedern noch Andere an den Sitzungen teilnehmen. Das gilt auch für Ersatzmitglieder. Der BR kann Arbeitnehmer des Betriebes zu bestimmten Tagesordnungspunkten einladen, wenn diese Kollegen dem BR z.B. beraten sollen. Ansonsten sehe ich aber keine rechtliche Grundlage zu den Sitzungen immer einen Kollegen, der nicht BR Mitglied ist, zu den Sitzungen einzuladen. Es dürften somit alle Beschlüsse, die in Anwesenheit der "Öffentlichkeit" gefasst wurden, anfechtbar sein.
Schon einmal darüber nachgedacht was dem Kollegen geschehen könnte wenn der AG mitbekommt, dass der Kollege unbefugt seinen Arbeitsplatz verlässt um an den Sitzungen teilzunehmen. Hier kann sich der BR und/oder der Kollege nicht darauf berufen, dass die unberechtigte Sitzungsteilnahme, Allen nicht bewusst war.
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