W.A.F. LogoSeminare

Frage für mich

O
Onion
Nov 2020 bearbeitet

Frage: Wer kriegt Frei? Welche Möglichkeiten gibt es?

506019

Community-Antworten (19)

K
kratzbürste

01.11.2020 um 09:42 Uhr

Den nächsten von dieser Liste nehmen

N
nicoline

01.11.2020 um 10:03 Uhr

Onion, wenn die Freistellungen im Wege der Verhältniswahl gewählt wurden, es also mehrere Wahlvorschläge (Listen) gab, dann rückt jemand von der Liste nach, aus welcher der/die Rücktreter/in gewählt wurde. Wurde die Freistellung im Wege der Mehrheitswahl gewählt, es also nur einen Wahlvorschlag (Liste) gab, rückt der/die an nächster Stelle stehende nach.

C
Catweazle

01.11.2020 um 11:26 Uhr

Wenn die Freistellungen nach D'Hondt verteilt wurden muss es mehrere Listen geben. Hier das Akten Zeichen vom BAG. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 21. Februar 2018 – 7 ABR 54/16

O
Onion

01.11.2020 um 15:38 Uhr

@Catweazle "Wenn die Freistellungen nach D'Hondt verteilt wurden muss es mehrere Listen geben"

Ich verstehe nicht , warum muss es mehrere Liste geben? Wir haben uns alle im Gremium entschlossen für die Freistellung eine Liste mit Kandidaten zu machen und diejenigen die meisten Stimmen bekommen, kriegen die Freistellung. Die Frage ist: kann man das umgehen?

C
Catweazle

01.11.2020 um 15:53 Uhr

Das Wahlverfahren ergibt sich aus der Anzahl der Wahlvorschläge. Wenn es mehrere Vorschläge gibt ist eine Listenwahl vorgesehen. Das lässt sich auch per Beschluss nicht ändern. Ihr habt offensichtlich per Mehrheitswahl die Freistellungen gewählt. Dann hat D'Hondt nichts damit zu tun.

O
Onion

01.11.2020 um 16:32 Uhr

Also, wenn ich gut verstanden habe egal ob D'Hondt oder Mehrheitswahl der nächste auf der Liste bekommt die Freistellung. Die Frage ist: kann man das durch ein Beschluss ändern? Ich meine, wenn ich die Freistellung kriegen würde aber Jemand andere "Appetit" auf meine Freistellung bekommt, was hat er für Möglichkeiten? Ich hoffe keine...

W
wdliss

02.11.2020 um 08:21 Uhr

https://www.betriebsrat.com/wissen/betriebsrat/freistellung?gclid=EAIaIQobChMIgL3sxJvj7AIVxu3tCh24TAnREAAYASAAEgL1VfD_BwE

"Beendigung einer Freistellung

In der Regel erfolgt die Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes für den gesamten Zeitraum seiner Amtszeit. Möchte das Betriebsratsmitglied die Freistellung wiederum schon vorher beenden, kann er dies jederzeit veranlassen. Falls erforderlich, kann das Mitglied jedoch aufgefordert werden, die Freistellung noch für einen bestimmten Zeitraum fortzuführen. Auch kann die Freistellung dem Mitglied durch den Betriebsrat entzogen werden. Ein besonderer Grund muss dafür nicht vorliegen."

S
seehas

02.11.2020 um 09:34 Uhr

d'Hondt braucht es nur, wenn es mehrere Listen gibt. Wenn alle auf einer Liste stehen muss ich ja nur nachsehen wer wieviel Stimmen hat.

§
§§Reiter

02.11.2020 um 11:19 Uhr

Zitat von Onion: ...Ich hoffe keine... Doch, allerdings. Es gab bei Euch keine Listenwahl, daher kann der BR frei beschließen wer die Freistellung bekommt. Es ist sogar möglich die Freistellung aufzuteilen und z.B. zwei BRM zu jeweils 50% freizustellen. Das ihr beim letzten Mal Eure Freigestellten so bestimmt und beschlossen habt ist ja nicht falsch, aber daraus kannst Du keinerlei Ansprüche für Dich ableiten. Jedes BRM das "Appetit" auf DIESE (nicht Deine) Freistellung bekommt, kann auch dafür beschlossen werden. Du hast hier wie gesagt keine Ansprüche, es entscheidet die Mehrheit der Stimmen. Das ist wirklich Basiswissen, von daher solltest Du Dir gut überlegen, ob Du für eine Freistellung auch geeignet bist bzw. ob Deine Freistellung für BR und MA hilfreich wäre. Falls es zu Deiner Freistellung kommt, solltest Du Dich dringend um ein paar Seminare bemühen.

N
nicoline

02.11.2020 um 12:22 Uhr

Onion Wer kriegt die Freistellung? Welche Möglichkeiten gibt es? Diese Frage wurde eigentlich ausreichend beantwortet.

Also, wenn ich gut verstanden habe egal ob D'Hondt oder Mehrheitswahl der nächste auf der Liste bekommt die Freistellung. Korrekt!

Wir haben uns alle im Gremium entschlossen für die Freistellung eine Liste mit Kandidaten zu machen und diejenigen die meisten Stimmen bekommen, kriegen die Freistellung. Die Frage ist: kann man das umgehen? Das kann dann umgangen werden, wenn alle von ihrer Freistellung zurücktreten, dann müssen alle neu gewählt werden! Ansonsten gilt das, was hier zum Nachrücken geschrieben wurde.

§§Reiter Es gab bei Euch keine Listenwahl, daher kann der BR frei beschließen wer die Freistellung bekommt. Mit Verlaub, ich möchte es mal freundlich ausdrücken: entweder, du hast dich verkehrt ausgedrückt, oder aber dir fehlt das Basiswissen!

Onion schreibt, sie haben beschlossen EINE LISTE MIT WAHLVORSCHLÄGEN zu machen! Bedeutet nach meinem Verständnis, dass es nur "EINEN WAHLVORSCHLAG" gab, was vom Gesetz her durchaus erlaubt ist. Da wird dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt, was hier ja wohl auch geschehen ist. Das bedeutet, dass der oder die Kandidat/in mit der nächst höchsten Stimmzahl in die Freistellung nachrutscht, sofern es mehr als 3 Kandidaten auf dem Wahlvorschlag gab.

Betriebsverfassungsgesetz § 38 Freistellungen (2) Die freizustellenden Betriebsratsmitglieder werden nach Beratung mit dem Arbeitgeber vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl.

Und, sofern Onion die nächst höchste Stimmzahl hat, rutscht er/sie in die Freistellung nach. Die Information, ob er die nächst höchste Stimmzahl hat, ist er/sie noch schuldig.

Ich meine, wenn ich die Freistellung kriegen würde aber Jemand andere "Appetit" auf meine Freistellung bekommt, was hat er für Möglichkeiten? Ich hoffe keine... Du bekommst die Feistellung, wenn du auf der Wahlvorschlagsliste die nächst höchste Stimmzahl hast, daran kann kein Appetit und kein Beschluss etwas ändern.Umgangen werden kann das nur, wenn alle ihre Freistellung abgeben und alle neu gewählt werden müssen.

O
Onion

02.11.2020 um 13:57 Uhr

Danke @nicoline

Mal andere Frage: falls der BR meine Freistellung abwählen will(klar, ohne Begründung) wie viele Stimmen braucht? 2/3? 3/4? Oder einfache Mehrheit?

§
§§Reiter

02.11.2020 um 14:20 Uhr

Hallo Nicoline,

vielleicht reden wir ja aneinander vorbei. Natürlich steht es Onions Gremium frei so vorzugehen und den nächsten auf der Liste in die Freistellung nachrücken zu lassen, sofern das denn so beschlossen wird. Ich sehe aber keinen Grund warum das Gremium nicht etwas anderes beschließen könnte. So wie ich das BAG Urteil vom 21.2.2018, 7 ABR 54/16 verstehe, muss nur bei einer Verhältniswahl ein BRM aus der gleichen Liste in die Freistellung nachrücken und die Begründung dafür ist der Minderheitenschutz. Dieser ist aber schon dann zu vernachlässigen, wenn die entsprechende Liste erschöpft ist. Dann kann der BR über jede Ersatzfreistellung per Mehrheitswahl entscheiden. Jetzt könnte man natürlich sagen, es gibt ja nur eine Liste und die ist ja nicht erschöpft, sondern nach dieser ist Onion jetzt dran. Aber es gab ja gar keine Verhältniswahl, es gab von Beginn an nur eine List und damit kann der Minderheitenschutz nicht als Begründung dienen.

Zitat: "Die von vielen vertretene Meinung, der Ersatzkandidat sei wie bei der Betriebsratswahl der Vorschlagsliste zu entnehmen, auf die bei der ursprünglichen Freistellungswahl die nächste Höchstzahl entfallen wäre (§ 25 Absatz 2 Satz 2 BetrVG analog), lehnt das BAG ab." Quelle: Bund Verlag (https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Kein-Nachruecken-in-die-Freistellung~)

Des Weiteren hat das Gremium auch noch die Möglichkeit mit einer dreiviertel Mehrheit einem BRM die Freistellung wieder zu entziehen und das sogar ohne Angabe von Gründen (LAG Hamburg, Beschluss vom 07.08.2012, Aktenzeichen 2 TaBV 2/12).

Also Nicoline, mit Verlaub, ich möchte es mal freundlich ausdrücken: entweder, du hast dich verkehrt ausgedrückt, oder aber Du bist mit der aktuellen Rechtsprechung nicht auf dem laufenden! ;)

R
rtjum

02.11.2020 um 15:18 Uhr

wenn man Fitting, DKKW und den Erfurter liest, dann habt ihr beide mit Verlaub, Recht und Unrecht :-)

§
§§Reiter

02.11.2020 um 16:20 Uhr

Hallo rtjum,

da das von mir zitierte BAG Urteil ja noch recht jung ist (2018) wird die Frage erlaubt sein, von wann sind denn Dein Fitting, DKKW und der Erfurter? Besteht evtl. die Möglichkeit, dass dieses Urteil jünger ist und somit ja noch nicht berücksichtigt sein könnte? Falls dem nicht so ist, würde ich mich sehr über eine etwas detailliertere Antwort von Dir freuen!

C
Catweazle

02.11.2020 um 16:51 Uhr

Die hier genannten Urteile haben mit diesem Fall nichts gemeinsam. Dort wird daüber geurteilt wer nach einer Listenwahl nachrückt. Hier geht es aber um eine Personenwahl. Nach m. M. spricht nichts dagegen, dass jemand von der ursprünglichen Liste nachrückt aber es spricht auch nichts dafür. Nur mal so nebenbei, Nachrücker werden gewählt und nicht beschlossen.

O
Onion

02.11.2020 um 21:08 Uhr

Falls der BR meine Freistellung abwählen will(klar, ohne Begründung) wie viele Stimmen braucht? 3/4? Oder einfache Mehrheit?

C
Catweazle

02.11.2020 um 21:31 Uhr

Die einfache Mehrheit reicht für die Abwahl. Vermutlich bist du aber nicht freigestellt. Vor der Wahl hat die Beratung mit dem Arbeitgeber stattzufinden.

R
rtjum

03.11.2020 um 09:21 Uhr

Lieber §§Reiter, dein Urteil beschäftigt sich mit der Verhältniswahl und da sind sich hier doch, so weit ich das bisher verstehe, alle einig. Daher ist die Berücksichtigung des, von Dir genannten, Urteils m.M.n. in den Kommentaren nicht so wirklich wichtig. Daher DKKW, Rn60 zu §38: Erfolgt die Freistellung aufgrund einer Mehrheitswahlen hat der BR über die Ersatzfreistellung nach Abs. 2 erneut abzustimmen, es sei denn, er hat die analoge Anwendung des §25 beschlossen und für den Fall der Verhinderung bzw. des Ausscheidens, der Amtsniederlegung oder Abberufung Ersatzmitglieder gewählt. In diesem Fall erfolgt das Nachrücken bei Mehrheitswahl in der Reihenfolge der bei der Wahl eingereichten Stimmenzahlen.

Daher habt ihr beide irgendwie Recht und Unrecht.

Da ich die ganzen Kommentare nur analog zur Verfügung habe schreibe ich nicht noch mehr Rns aus den anderen Kommentaren ab.

N
nicoline

03.11.2020 um 23:33 Uhr

ParagraphenReiter da das von mir zitierte BAG Urteil ja noch recht jung ist (2018) in der Tat ist das sehr jung. Als wir das letzte Mal eine Freistellung neu wählen mussten, war das vor 2018 und da galt nach unserer Recherche und anwaltlich bestätigt etwas anderes, und ja, das Urteil aus 2018 kannte ich noch nicht, also Asche auf mein Haupt. Die Unkenntnis dieses Urteils jedoch indirekt jemandem als mangelndes Basiswissen anzulasten finde ich, mit Verlaub freundich gesagt, mehr als daneben. In unserem 19er Gremium wusste zum Zeitpunkt der Nachwahl genau 1 BRM wie es laufen muss.

Ihre Antwort