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Gespräch mit Standortleiter - Habe ich als BR die Möglichkeit, diesen GF von dem Gespräch auszuschließen?

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kainil
Aug 2017 bearbeitet

Guten Morgen,

Hallo erstmal, ich weiss nicht ob ihr es schon wußtet, aber wie ich in einem anderen Beitrag schon erwähnt habe, findet am Montag ein Gespräch zwischen Standortleiter Teamleiterin und normalen MA sowie BR ein Gespräch über das Verhalten der Teamleiterin statt. Diese habe ich auch ordnungsgemäß eingeladen. Jetzt haben die Normalos Angst, das einer der GF an dem Gespräch teilnimmt.( nicht eingeladen). Habe ich als BR die Möglichkeit, diesen GF von dem Gespräch auszuschließen? Ist ein K....brocken, war damals selbst im BR.

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Community-Antworten (15)

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rainerw

12.12.2009 um 10:13 Uhr

Darfst Du einfach an Gesprächen teilnehmen wenn Dein GF geschäftl. Gespräche führt, oder wenn ich meinen Geburtstag feier? Du bist der Gastgeber und Du hast das Hausrecht und entscheidest selber wer teilnehmen darf und wer nicht.

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DonJohnson

12.12.2009 um 12:11 Uhr

rainer hat es auf den Punkt gebracht. Dem ist auch ncihts mehr hinzuzufügen, außer vielleicht, dass du das auch durchziehen mußt...

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kainil

12.12.2009 um 13:02 Uhr

@rainerw@DonJohnson,

genau so waren auch meine Gedanken, danke für die Übereinstimmung. schöne 3. Advent

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rasul

13.12.2009 um 15:16 Uhr

lieber rainerw

es stellt sich aber schon die Frage ob der BR einfach MA laden kann um hier solche Diskussionen zu führen. So etwas sollte in Abstimmung mit der GF stattfinden und die entscheidet dann auch wen sie dahin schickt

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DonJohnson

13.12.2009 um 17:11 Uhr

@rasul Das sehe ich eindeutig anders. Wenn der BR seine Arbeit in Form von Mitarbeitergesprächen macht, hat die GF da ncihts zu suchen. Klar kann man das mitteilen, dass solche Gespräche geführt werden. Ich denke auch dass man das sollte. Bei den Gesprächen als solches hat die GF aber ncihts zu suchen...

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paula

13.12.2009 um 17:54 Uhr

@DJ

"...findet am Montag ein Gespräch zwischen Standortleiter Teamleiterin und normalen MA sowie BR ein Gespräch über das Verhalten der Teamleiterin statt. "

Kann das so einfach ein BR ohne Beteiligung des AG machen? Es ist wohl kaum Aufgabe des BR Konfliktmanagement zu machen. Dass er sich bei Konflikten einbringt ist ja ok. Aber ohne die Einflussmöglichkeit des AG? Ich halte es auch nicht für sinnvoll. Jeder Mediator wird Dir sagen, dass es am Ende eines solchen Prozesses einer Vereinbarung oder eines Konsenses bedarf, den alle tragen. Da gehört der AG dazu

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DonJohnson

13.12.2009 um 18:32 Uhr

@paula Jeder Mediator wird Dir sagen, dass es am Ende eines solchen Prozesses einer Vereinbarung oder eines Konsenses bedarf, den alle tragen. Da gehört der AG dazu

Das bestreite ich nciht. Aus der Frage lese ich aber, dass es ein erstes Gespräch ist. Am Ende dieses Prosesses sind sie wohl noch lange nciht...

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rainerw

13.12.2009 um 18:37 Uhr

@paula Das will ja auch niemand bestreiten das man auch einen anderen Weg gehen kann. Hier wurde ja auch nur aufgezeigt das man auch kurze Wege gehen kann. Es müssen nicht immer alle Wege über die oberste Etage gemacht werden. So konnte wir schon feststellen das es manchmal nur an dem bösen Wort mit "K" mangelte. Komunikation. Das aus dem Weg geräumt, können Schwellbrände schnell im Keim erstickt werden.

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paula

13.12.2009 um 19:46 Uhr

@rainer

mag sein! Aber ich bleibe dabei, das ist immer noch nicht die Aufgabe des BR!

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rainerw

13.12.2009 um 20:13 Uhr

@paula Ich für meine Person gebe Dir da vollkommen recht, jedoch versuche ich nur dem Fragenden auf einer bereits laufenden Sache einen Weg auf zu zeigen.

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ridgeback

13.12.2009 um 20:28 Uhr

@all, ein Gespräch zwischen Standortleiter Teamleiterin und normalen MA sowie BR ein Gespräch über das Verhalten der Teamleiterin statt. Nach der Vorschrift des § 87 I Nr. 1 BetrVG besitzt der Betriebsrat zwar ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Aber kein Bestimmungsrecht. Desweiteren unterscheide ich zwischen Weisungen zum unmittelbaren Arbeitsverhalten und zum sogenannten Ordnungsverhalten, wobei nur letzters unter das Mitbestimmungsrecht fällt. Von daher sollte, meiner Meinung, schon eine Absprache mit dem Arbeitgeber stattfinden welche Probleme behandelt werden.

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Lotte

13.12.2009 um 20:47 Uhr

kainil, habe ziemliche Bedenken, was Euer BR da eigentlich macht. Dass ein AN um ein Gespräch mit dem Vorgesetzten bittet und den BR mitnimmt ist normal, dass ein BR den AG auf Probleme hinweist und um ein Gespräch mit den Betroffenen bittet, finde ich auch normal, dass aber "ein Gespräch zwischen Standortleiter Teamleiterin und normalen MA sowie BR über das Verhalten der Teamleiterin stattfindet" und der AG ausgeladen werden soll, finde ich hanebüchen, sorry.

K
kainil

14.12.2009 um 05:57 Uhr

Gutem Morgen zusammen,

wenn wir als BR da nicht mitmischen würden, stünden die MA allein da gegen Standortleiter und Teamleiterin. Und am Ende kommt raus das die Arme Teamleiterin doch recht hat und sie einen Urlaubsschein umändern darf und über die Freizeit der MA verfügen darf , und die Normalos doch die ARSCHLÖCHER sind.

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kainil

14.12.2009 um 06:05 Uhr

Ich nochmal, Und was spricht dagegen,wenn die Normalos sich über die Teamleiterin und Ihren Führungsstil beschweren, das müssen wir als BR doch reagieren bevor es eskaliert.

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ridgeback

14.12.2009 um 09:40 Uhr

kainil Und was spricht dagegen,wenn die Normalos sich über die Teamleiterin und Ihren Führungsstil beschweren, das müssen wir als BR doch reagieren bevor es eskaliert.

Nichts, weil das der normale Weg ist. Und der Ansprechpartner ist immer noch der AG.

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