SBV Tätigkeit am freien Tag - Kann da der AG sagen, er will das nicht oder er zahlt meine Anwesenheit nicht, eben weil es ein freier Tag ist?
Hallo Leute, ich brauche als SBV nicht die Zustimmung meines AG wenn ich im Rahmen meines Amtes tätig werden will. Soweit klar. Was aber, wenn ich an meinem freien Tag für einige Stunden ins Betriebsrats Büro gehe, um meine Sachen aufzuarbeiten, oder mit einem schwerbehinderten Kollegen sprechen möchte, der im Dienst ist, wenn ich meinen freien Tag habe? Kann da der AG sagen, er will das nicht oder er zahlt meine Anwesenheit nicht, eben weil es ein freier Tag ist? Danke im Voraus.
Community-Antworten (15)
11.12.2009 um 23:53 Uhr
lies dir mal den § 96 SGB IX durch.........
11.12.2009 um 23:57 Uhr
kriegsrat das zum Thema LA... ;-)))
12.12.2009 um 00:00 Uhr
dj, was? , versteh dich jetzt nicht ........auf dem schlauch steh
12.12.2009 um 00:04 Uhr
kriegsrat Nicht schlimm... der andere Fred, der jetzt nciht mehr da ist ;-)
12.12.2009 um 00:05 Uhr
ach, die "kleine leitende", ja wo is sie denn ??........;-))
12.12.2009 um 00:07 Uhr
Ich war mitten im schreiben als die LA wieder von der Bildfläche verschwand.
12.12.2009 um 00:08 Uhr
Weiß nciht - zu ihrem GF???
12.12.2009 um 00:11 Uhr
tja, rainer, der schnellste bist du nicht mehr..;-))
ich hab ihr noch eine ..äh.. einen mitgeben können (einen tip meine ich;-)), bevor sie weg war..........;-))
12.12.2009 um 00:12 Uhr
Wie man mich kennt, wollte ich ganz unbefangen antworten.
12.12.2009 um 00:16 Uhr
auch wieder so ein krampf hier- ganz egal, wie viele leute geantwortet haben der fragesteller kann den ganzen summs einfach wieder löschen und alles ist weg
wenns hier nicht so gemütlich und menschlich wär......... aber lassen wir das..;-))
12.12.2009 um 00:19 Uhr
Danke junger Mann. Entweder werde ich wirklich zu alt oder aber zu ausführlich
12.12.2009 um 00:23 Uhr
@rainer
mit dem palästinensersystem - jede stunde einen anschlag - kommst du hier nicht mehr recht weit....;-))
vorher wird gelöscht, verschoben oder du mußt 10 seiten zurückklicken...;-))
12.12.2009 um 00:33 Uhr
kriegsrat Denk dran, das Fest der Liebe ist nahe ;-)))
12.12.2009 um 01:10 Uhr
Hmm. Ich verstehe ja auch Spass, und danke füe den Tip mit dem § 96,aber das nächste mal suche ich mir einen anderen Wochentag für meine Fragen:-)))Danke-
12.12.2009 um 18:23 Uhr
@sarmale
Du darfs an dem freien Tag in Geschäft um Deiner Mandatsarbeit nach zugehen. Dazu bedarf es nicht der Zustimmung ds AG, er kann es auch nicht untersagen.
Doch, normaler Weise hat man hier für die gewählten Stellvertreter. Diese sind eigentlich ja dazu da, dass wegen Abwesenheit oder der Verhinderung der SBV sie einspringen, aktiv werden.
Weiter besteht sofern es dafür keine dienstlichen Gründe oder Notwendigkeiten gibt kein Anspruch auf Ausgleich. Siehe hierzu ArbG Bonn, Urt. v. 06.11.2008 - 3 Ca 1643/08 "Betriebsratssitzung während Erholungsurlaub – kein Freizeitausgleich Nimmt ein Betriebsrat während seines Erholungsurlaubs an Betriebsratssitzungen teil, hat er keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung für die entsprechend aufgewendete Zeit." Das ist hier ein vergleichbarer Sachverhalt.
Dieses auch, weil es ja Stellvertreter gibt welche bei Verhinderung/ Abwesenheit der Vertrauensperson aktiv werden, werden sollten.
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