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Schulungen der MA = Mitbestimmungspflichtig?

N
NinaNina
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich bin mir ziemlich sicher das Schulungen von Mitarbeitern auch in Form von Workshops mit, aber in jedem Fall informationspflichtig sind. Wie seht Ihr das? Gruß Nina

6.82901

Community-Antworten (1)

W
Werner

11.12.2009 um 07:30 Uhr

Moin NinaNina die Entscheidung, ob Bildungsmaßnahmen durchgeführt werden, liegt beim Arbeitgeber. Der Betriebsrat hat nach § 98 BetrVG nur bei der "Durchführung" der vom Arbeitgeber gewollten Maßnahmen mitzubestimmen. Diese Vorschrift beschäftigt sich mit der Durchführung von Maßnahmen zur Berufsbildung. Sie konkretisiert das allgemeine Beratungsrecht aus § 96 BetrVG und gibt dem Betriebsrat ein umfassendes Mitbestimmungsrecht bei der Durchführung von Maßnahmen zur Berufsbildung. Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich auf

*die Durchführung der Maßnahme,
*die Auswahl der mit der Durchführung der Berufsbildungsmaßnahmen betrauten Personen (als Vorschlags- und vor allem als Widerspruchsrecht) und
*die Auswahl der Teilnehmer an einer Berufsbildungsmaßnahme.

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist zwingend. Führt der Arbeitgeber betriebliche Bildungsmaßnahmen irgendwelcher Art durch, hat der Betriebsrat keinen Ermessensspielraum, ob er ein Mitbestimmungsrecht in dieser Frage wahrnehmen will oder nicht.

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