Schulungen - wie kann das einzelne Mitglied Schulungen besuchen, wenn der BR das nicht will?
Guten Morgen zusammen,
ich wurde Anfang März in den Betriebsrat gewählt, war aber zu diesem Zeitpunkt noch kein IG-Metall Mitglied, was ich aber zwischenzeitlich nachgeholt habe. Jetzt sollen im Mai oder Juni die ersten Schulungen für die neuen BR-Mitglieder stattfinden. Habe ich eine Möglichkeit auch auf diese Schulungen zu gehen? Hintergrund ist der: Bei uns gab es eine Listenwahl und ich stand auf der "bösen Liste". Die regulären BR-Mitglieder stellen sich im Moment alle gegen uns, es finden sogar separate Fraktionssitzungen statt.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß, Zwolly
Community-Antworten (8)
30.03.2006 um 10:39 Uhr
@ Zwolly
Grüß Dich,
klar warum solltest Du diese Seminare nicht besuchen dürfen. Dafür wäre es noch nicht einmal nötig gewesen in die IG Metall einzutreten. Die Grundschulungen oder besser gesagt die erforderlichen Schulungen für die Betriebsratsmitglieder laufen im allgemeinen unter § 38 (6) BetrVG. D.h. der Arbeitgeber trägt die Kosten dieser Seminare und nicht die IG Metall.
Wer probiert Dir etwas anderes zu erzählen will Dich "linken"
Vorraussetzung ist natürlich das das Gremium einen ordnungsgemäßen Beschluß über die Seminarteilnahme fast. Wenn die selbsternannten "GUTEN" in der Überzahl sind und solche Beschlüsse blockieren dann würde ich dies mal "vorsichtig" publik machen.
Eigentlich müßten alle Betriebsratsmitglieder das Ziel verfolgen, vernünfig geschulte Betriebsratsmitglieder, im Gremium zu haben.
Oder die "GUTEN" wollen das die "BÖSEN" "DUMM bzw. ungeschult" bleiben um keine Störfeuer bei der Betriebsratsarbeit zu erhalten.
Gruß TOTO
30.03.2006 um 10:46 Uhr
Guten Morgen zwolly, selbstverständlich stehen dir als neugewähltes Betriebsratsmitglied Schulungen zu! Du brauchst sie auch, um sinnvolle Betriebsratsarbeit leisten zu können! Da du ja jetzt Mitglied der IG Metall bist, würde ich mir die Seminarangebote anfordern, und durch Beschluss des Gremium`s gleich mal den BR I anmelden. Lies den § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG. Du hast gesetzlichen Anspruch darauf. Gleichwohl gibt es auch über den Arbeitgeber gute Schulungen, du bist nicht gezwungen, nur Gewerkschaftsschulungen zu besuchen. Dieser Institution ist es natürlich lieber, in deren Sinne geschult zu werden. Viel Glück, Mona-Lisa
30.03.2006 um 10:52 Uhr
Hallo Toto,
danke für deine schnelle Antwort.
Unser 1. BR-Vorsitzender hatte nur die Leute die zu diesem Zeitpunkt in der IG-Metall waren auf die Vorschlagsliste für die Schulungen gesetzt, mich aber nicht. Als ich nachgefragt habe, sagte er nur, es wäre halt besser wenn ich der IG-Metall beitrete. Nächste Woche fällt nun die Entscheidung.
Das mit der IG-Metall íst sowieso ein Problem. Wenn Angestellte Probleme haben und sich an den Betriebsrat wenden, kommt zuerst die Frage: Bist du in der IG-Metall? Ansonsten können wir dir bzgl. Gehalt nicht helfen. Das ist doch nicht ok, oder?
30.03.2006 um 11:02 Uhr
hallo zwolly, nein, das ist nicht ok! Der Betriebsrat ist für die Mitarbeiter da, nicht um Mitglieder für die Gewerkschaft anzuwerben! Und das ist es doch im endeffekt. Wenn ein Mitarbeiter Probleme hat, ist der Betriebsrat verpflichtet im zu helfen, aber nicht mit so einer Frage abzuschmettern! Mona-Lisa
30.03.2006 um 11:06 Uhr
Hallo Zwolly,
grundsätlich halte ich eine IG Metall Mitgliedschaft für sehr wichtig, aber wir wollen ja keine Grundsatzdiskussion lostreten.
Ich bin noch relativ jung und Betriebsratsvorsitzender. Mein Vorgänger (einer vom alten Schlag) ging auch nach dem Prinzip vor: IG Metall Mitglied ja, dann helfe ich Dir / IG Metall Mitglied nein, dann seh zu wie Du Dir selber hilfst.
Ich sehe das anders. Klar haben nur Mitglieder anspruch auf tarifliche Leistungen. Wenn man aber Mitglieder gewinnen will sollte man sich auch um die Belange der nicht Mitglieder kümmern. Außerdem sollte man Betriebsrat und IG Metall nicht immer in einen Topf werfen.
Zudem dürfen ja auch nicht IG Metall Mitglieder den Betriebsrat wählen.
Das ist meine Meinung....
Gruß Toto
30.03.2006 um 11:57 Uhr
Hallo Mona-Lisa und Toto,
ich sehe schon, dass es im BR nicht einfach für mich werden wird, da dieser wirklich in zwei Hälften gespaltet ist.
Der Kollege der bzgl. der Gehaltserhöhung auf mich zugekommen ist, kann das Verhalten des Betriebsrates auch nicht verstehen und wird seinen Unmut darüber wahrscheinlich auch öffentlich äußern.
Schade finde ich auch, dass wir trotz Listenwahl, nicht zusammen EIN BR bilden können. Man sollte doch zusammen für die Kollegen kämpfen und sich nicht untereinander in zwei Hälften spalten.
Gruß Zwolly
30.03.2006 um 12:20 Uhr
Zur Ausgangsfrage: Erinner die organisierten Kollegen doch mal daran, daß die IGMetall momentan nicht nur für "gib mir 5" streitet, sondern nebenbei auch für Fort- und Weiterbildung der Kollegen (wenn das auch etwas untergeht)!!! Um Deinen Anspruch auf Grundlagenschulung durchzusetzen, brauchst Du aber m.E. einen BRBeschluß!
30.03.2006 um 17:14 Uhr
Der Besuch der Grundlagenschulungen ist ein Individualanspruch des einzelnen Betriebsratsmitgliedes. Wenn der BR diese willkürlich nicht beschliesst so kann dieses ein Amtsenthebungsverfahren nach § 23 BetrVG nach sich ziehen.
Einfach mal einen Fachanwalt für Arbeitsrecht besuchen. Möglicherweise wird Dich dann sogar Dein Chef unterstützen wenn er erst einmal die Anwaltsrechnung hat.
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