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Betriebsversammlung: Erstmals Gewerkschaft im Haus - Muss die im Schreiben an GF angekündigt werden?

S
semara
Jan 2018 bearbeitet

Wir veranstalten eine Betriebsversammlung und haben hierzu einen Gewerkschaftsfunktionär eingeladen. Muss dies im Schreiben an die Geschäftsführung angekündigt werden?

Gibt es womöglich irgendwo ein Musterschreiben? Die Links hier haben leider nicht funktioniert.

Danke!

6.14906

Community-Antworten (6)

D
DeWalt

10.12.2009 um 16:22 Uhr

Ihr habt den AG unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Aus dieser ist für ihn doch ersichtlich, das jemand von der GEW teilnimmt.

S
semara

10.12.2009 um 16:32 Uhr

Das war ja genau meine Frage. Unter welchem Punkt der Tagesordnung kündigt man einen Gewerkschaftsfunktionär an?

  1. Begrüßung und Eröffnung
  2. Bericht des Betriebsrats
  3. Bericht der Geschäftsführung
  4. Aussprache
  5. Verschiedenes
R
rkoch

10.12.2009 um 16:35 Uhr

  1. Bericht des Kollegen XXX von der Gewerkschaft (zur tarifpolitischen Situation)
S
semara

10.12.2009 um 16:41 Uhr

Super! Vielen Dank Euch!

T
tiktak

10.12.2009 um 16:52 Uhr

@semara Aus tak-tik-schen Grunden setzen wir immer GEW. hinten den 3. Bericht der Geschäftsführung so hat GEW.viel mehr Freiraum und kann Bericht der Geschätsführung besser kommentieren. Aber es enscheidet Ihr. tik-tak

S
semara

10.12.2009 um 16:53 Uhr

Guter Gedanke, tiktak. Bei uns geht eh die Post ab. Von daher wird es knistern.

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