Wahlkampf - Zuständigkeiten Wahlvorstand
Wie sieht es aus, wenn im Betrieb 12 Listen antreten wollen - muss der Wahlvorstand hier regeln wo und ab wann Wahklampf betrieben werden darf/kann? Bei uns droht hier das Chaos auszubrechen - gibt es hier eine gesetzliche Grundlage?
Community-Antworten (3)
09.12.2009 um 13:08 Uhr
apollodreizehn Der Wahlvorstand hat nur die Wahl im Rahmen seiner Rechte und Pflichten abzuarbeiten. Er ist nicht zuständig für Streitigkeiten die im Rahmen der Wahlwerbung stattfinden.
09.12.2009 um 13:13 Uhr
Meine Frage geht auch eher in die Richtung, sind wir zuständig Wahlwerbeflächen auszuweisen und festzulegen, ab wann mit dem Wahlkampf begonnen werden darf?
09.12.2009 um 14:15 Uhr
Hallo, zu Antwort 2: NEIN
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