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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung wurde nicht schriftlich zurückgenommen - Muss der AG dem BR schriftlich mitteilen, dass er eine Kündigung zurückgenommen hat?

T
TEX
Jan 2018 bearbeitet

Moin, moin!

Muss der AG dem BR schriftlich mitteilen, dass er eine Kündigung zurückgenommen hat (BR hat der Kündigung zu Recht widersprochen,Formfehler), bevor er eine zweite Anhörung reinreicht Vielen Dank für euer Bemühen

TEX

@paula: war ein tip von einem sachverständigen

4.10202

Community-Antworten (2)

P
paula

21.02.2007 um 22:09 Uhr

@Tex

"beschlossen der Kündigung zu ebenso zu widersprechen, da die erste Kündigung noch nicht ordnungsgemäß zurückgenommen wurde"

das ist aber wohl kein Grund zur Ablehnung nach dem Gesetz oder?

K
Kaffeetrinker

21.02.2007 um 22:21 Uhr

a)

Ob ein BR einer Kündigung zu Recht widerspricht, entscheiden in letzter Instanz nur die Gerichte. Wenn die erste Anhörung zur Kündigung z.B. aus formalen Gründen falsch war und Ihr widersprochen habt, so kann der AG selbstverständlich eine zweite formal korrekte Anhörung nachschieben und die Kündigung dementsprechend unter Einhaltung von Kündigungsfristen usw. neu ausformulieren, was meiner Meinung nach automatisch die erste Kündigung ersetzt. b)

Kündigungen zu widersprechen, die nicht in gegenseitigem Einvernehmen ausgesprochen werden, ist NIEMALS falsch.

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