Erstellt am 08.12.2009 um 15:47 Uhr von rkoch
Die Amtszeit des WA endet mit der Amtszeit des BR. Der WA hört zu diesem Zeitpunkt auf zu existieren, der alte WA ist also, um mit Deinen Worten zu sprechen, nicht mehr befugt. Es kann deshalb zweckmäßig sein bereits auf der konstituierenden Sitzung auch gleich einen neuen WA zu benennen. Allerdings ist das i.d.R. nicht notwendig. Der WA hat ja keine MBR wahrzunehmen sondern hat nur beratende Funktion und tritt regelmäßig eigentlich nur einmal im Monat zusammen. Eine Zeit von bis zu einem Monat in der kein WA existiert ist also problemlos zu verschmerzen. I.d.R. wird der WA einfach auf der ersten Sitzung des BR bestellt.