W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Lohnfortzahlung bei Unfall in der Wahlwerbung?

L
Lollipop
Nov 2016 bearbeitet

Liebes Forum , da ich von Euch ja weiss das Wahlwerbung meine Privatangelegenheit ist , werde ich meinen Urlaub dafür opfern.(Ihr wisst warum alter BR arbeitgeberfreundlich) Jetzt meine Frage1 :Wenn mir bei meiner Wahlwerbung ein Unfall passiert , kann mein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern ?
Frage 2 :Muss die Berufsgenossenschaft dafür eintreten ? Da ich am Montag loslegen will wäre ich für aussagekräftige Antworten dankbar.

Viele Grüsse an Euch alle Lollipop

2.92503

Community-Antworten (3)

B
BMW

07.04.2006 um 22:22 Uhr

Hallo Lollipop

Wenn du im Urlaub (Privatangelegenheit) Wahlwerbung betreibst dann hast du keinen Unfallschutz über die BG!

zu 2

Können kann AG alles ob er dann damit durch kommt steht auf einem anderen Stern! Sollte aber dazu kommen dann hilft nur noch das Individualrecht
Gruß BMW

B
Benno_BRB

10.04.2006 um 12:27 Uhr

ergänzend zu BMW:

oder die Rechtschutz der Gewerkschaft. Drei Monate Mitglied in der Gewerkschaft und Du hast den Unfallschutz (Grundsicherung) und den AR-RS automatisch mit incl.! Es ist halt doch von Vorteil, wenn man sich engagiert!

Viel Erfolg Lollipop!

Benno

W
w-j-l

10.04.2006 um 13:27 Uhr

Hallo Lollipop, denkst Du der AG kann Dir die Lohnfortzahlung verweigern, wenn Du während Deines Jahresurlaubs einen Unfall hast? Doch wohl eher nicht. Und wenn Du statt nach Mallorca zu fahren Wahlwerbung machst, dann sehe ich da eigentlich keinen Unterschiedbzgl. Lohnfortzahlung.

Die BG tritt nur ein, soweit Du im Auftrag oder mit Billigung des AGs in seinem Namen oder auf seinem Gelände tätig wirst. Wenn also etwas passiert, dann ist das weder ein Arbeits- noch ein Wegeunfall der durch die BG versichert ist.

Ihre Antwort