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Vertrauensfrage

B
Broesel
Okt 2020 bearbeitet

Wenn man an stellvertretenden Vorsitzenden eine Vertrauensfrage stellen möchte und das Gremium sich vorher beraten und dann abstimmen möchte, kann das Gremium den Stellvertreter dann vorher aus dem Sitzungsraum bitten ? Wie sieht das rechtlicher Weise aus ???

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Community-Antworten (9)

T
Thomas63

22.10.2020 um 11:16 Uhr

Da solltest Du schon konkreter die Frage hier beschreiben, es gibt "so oder so" Situationen.

B
Broesel

22.10.2020 um 11:21 Uhr

Es ist etwas vorgefallen wo das Gremium nun kein Vertrauen in den Stellvertreter mehr hat.

M
Moreno

22.10.2020 um 11:31 Uhr

Es gibt keine Vertrauensfrage im Betriebsratsgremium!

B
Broesel

22.10.2020 um 11:38 Uhr

Wie? Und was macht man da wenn man kein Vertrauen in den Stellvertreter hat und man nicht möchte das er weiterhin Stellvertreter ist ? Aus dem Gremium kann man Ihn ja nur mit Gerichtsbeschluss oder mit Zweidrittel der Belegschaft entfernen lassen, oder ?

D
DummerHund

22.10.2020 um 11:44 Uhr

Rechtlich gesehen habt ihr keine Handhabe den Stelli des Raumes zu verweisen. Der Stelli ist hier zwar befangen da es um ihn geht, aber er ist nicht verhindert. Hier geht es ja bei dem Amt Stelli um die Position die er für das Gremium ausfüllt. Ich finde es auch gut das es so geregelt wird, denn man sollte offen damit umgehen und offene Diskussionen führen.

D
DummerHund

22.10.2020 um 11:51 Uhr

"Aus dem Gremium kann man Ihn ja nur mit Gerichtsbeschluss oder mit Zweidrittel der Belegschaft entfernen lassen, oder ?" Wie kommst du darauf?

Eine eventuelle Abwahl erfolgt in zwei einfachen Schritten: Eins (oder mehrere der Betriebsratsmitglieder stellt / stellen einen Antrag, der dann auf die Tagesordnung gesetzt wird(§ 29 BetrVG). Über den Antrag wird abgestimmt. Stimmt die einfache Mehrheit (die Mehrheit der bei der Sitzung anwesenden Betriebsratsmitglieder - siehe "Beschlussfassung") für die Abwahl, wird dieser Beschluss im Protokoll festgehalten (siehe "Protokoll"); die Abwahl ist erfolgt.

C
celestro

22.10.2020 um 12:07 Uhr

"Eine eventuelle Abwahl erfolgt in zwei einfachen Schritten: Eins (oder mehrere der Betriebsratsmitglieder stellt / stellen einen Antrag, der dann auf die Tagesordnung gesetzt wird(§ 29 BetrVG). Über den Antrag wird abgestimmt. Stimmt die einfache Mehrheit (die Mehrheit der bei der Sitzung anwesenden Betriebsratsmitglieder - siehe "Beschlussfassung") für die Abwahl, wird dieser Beschluss im Protokoll festgehalten (siehe "Protokoll"); die Abwahl ist erfolgt."

Richtig! Hinzu kommt die Frage wegen "Gremium will sich beraten und dann abstimmen" und die wurde auch schon korrekt beantwortet:

"Rechtlich gesehen habt ihr keine Handhabe den Stelli des Raumes zu verweisen."

also er kann rausgehen, wenn ihr ihn freundlich bittet. Er muss es aber nicht.

K
kratzbürste

22.10.2020 um 12:15 Uhr

Wie gesagt: Eine Vertrauensfrage gibt es nicht. Wenn etwas vorgefallen ist, diskutiert man dies offen - und wenn jemand einen entsprechenden Antrag stellt, stimmt man darüber ab, ob der Kollege weiterhin stellv. Vorsitzender sein soll oder nicht. Fertig.

M
Moreno

22.10.2020 um 14:47 Uhr

Aus dem Gremium bekommt ihr ihn eh nicht raus. Die Abwahl der Stellvertreterposition muss auf der Tagesordnung stehen und dann wird abgestimmt. Der Stellvertreter muss den Raum nicht verlassen sondern kann mit abstimmen und natürlich auch noch versuchen die BRM zu beeinflussen ihn nicht abzuwählen. ,,Wenn jemand den Antrag stellt" ist nicht richtig!

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