Erstellt am 30.11.2009 um 17:06 Uhr von DonJohnson
Du meinst sicherlich Wahlvorstand...
Nein kann/darf er nicht. Siehe dazu § 16 Abs 1 Satz 1 BetrVG in Verbindung mit §§ 7 und 5 BetrVG
Erstellt am 30.11.2009 um 17:33 Uhr von erwin
@Claudiah
...aber nicht jeder Angestellte in hervorgehobener Funktion/ Position ist auch leitender Angestellte
Der Begriff des "Leitenden Angestellten" ist in § 5 Abs. 3 BetrVG legal definiert. Danach ist leitender Angestellter, wer nach dem Arbeitsvertrag und der Stelllung im Unternehmen/Betrieb
zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist,
oder
Generalvollmacht oder Prokura hat,
oder
sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand oder die Entwicklung des Unternehmens/Betriebes von Bedeutung sind, insbesondere wenn die Entscheidungen weisungsfrei getroffen werden.