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Zwingen zur BV - wie wird so etwas formuliert?

N
Nockel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir wollen unserem AG eine Frist setzen, um ihn zu einer BV zu "zwingen". Wir haben unseren Vorschlag schon vor einer Woche unterbreitet, darüber schon mit dem Personaler diskutiert. Nun wollen wir ein Schreiben aufsetzen um ihn dazu zu bringen, diese zu aktzeptieren bzw, die Einigungsstelle soll es klären. Unser problem ist nun, wie wird so etwas formuliert. Oder gibt es irgendwelche Vordrcke dafür?

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Community-Antworten (3)

P
pitsieben

27.11.2009 um 14:33 Uhr

Hallo Nockel, der BR sollte den AG nochmal einladen zur Beratung der BV. Wenn der AG die Einladung ablehnt oder bei der Beratung nicht auf den Vorschlag des BR`s eingeht, kann der BR die Beratung für gescheitert erklären. Dann sollte der BR nach § 76 BetrVG die Einigungsstelle anrufen. Vordrucke erhält man auch, wenn man danach googelt.

S
Solarkrieger

27.11.2009 um 14:38 Uhr

Ganz so schnell geht es wohl eher nicht, wenn ihr euch nicht gleich alles verbauen wollt. Ein Entwurf der BV liegt vor. Ihr solltet eurem AG erstmal mitteilen das ihr darüber verhandeln wollt und ihm eine Frist setzen bis wann ihr eine Stellungsnahme dazu haben wollt. Dazu sollten 7 bis 10 Tage ausreichen. Ist seitens der GL nicht der Wille Vorhanden sich zu einigen( nach §2 Betr. VG), erklärt ihr schriftlich das Scheitern der Verhandlungen und ruft die Einigungsstelle an .Siehe § 76 Betr. VG Auf jeden Fall solltet ihr da aber absolute Schnellschüsse vermeiden um eine Einigung zu eueren Gunsten zu erreichen

D
DonJohnson

27.11.2009 um 15:16 Uhr

Ich bin da ziemlich dicht bei Solarkrieger...

Also:

  • Was ist das für eine BV? Ist sie überhaupt erzwingbar?
  • Hier ist § 74 Absatz 1 Satz 2 BetrVG von Bedeutung. Dem AG sofort mit der Einigungsstelle zu drohen, spricht wohl eher nicht dafür...

Ihr solltet euern AG euern Vorschlag zur BV entweder zu kommen lassen, oder es ihm beim Monatsgespräch übergeben (so machen wir das immer). Das sollte dann ruhig TO sein, damit sich auch der AG darauf vorbereiten kann (Stichwort § 2 Abs 1 BetrVG). In dem dann folgenden Gespräch mit dem AG sollte man heraus hören wie er die Sache so sieht. Da ihr in die BV ja auch den gewünschten Beginn der Regelung stehen habt, weiß der AG ja eigentlich schon ein wenig woran er ist. Dennoch würde ich empfehlen, ihm mitzuteilen, dass ihr davon ausgeht, dass er sich in spätestens 14 Tagen davon ein Bild gemacht von zu haben und ihr entweder diese Ausführung unterschrieben zurück erwartet, oder eben einen Gegenvorschlag (aber wirklich nur sollte er sich sofort quer stellen). Hierzu sollte dann sofort ein Terminvorschlag von euch erfolgen. Festlegung im Protokoll und nach der Sitzung Einladung an den AG schreiben. Wenn er den Termin nicht beachtet, also nicht kommt, solltet ihr einen Brief aufsetzen. Frei nach dem Motto: "Sehr geehrter Herr AG. Leider haben Sie es versäumt den Termin ... bezüglich der Verhandlung über die von uns vorgelegten BV wahrzunehmen. Hiermit teilen wir ihnen einen neuen Termin mit. XX.XX.XXXX. Sollten Sie auch hierzu nicht erscheinen, wird der BR in der darauf folgenden Sitzung leider das Scheitern der Verhandlungen beschließen müssen. Wir weisen Sie darauf hin, dass das Gremium in dieser Angelegenheit ein MBR nach § 87 Abs 1 Nr. X BetrVG hat. Laut § 76 Abs 1 Satz 1 BetrVG wäre also in diesem Fall die Einigungsstelle zu bilden... MFG BRV"

So und dann ist alles gesagt. Dann geht es los... Anzahl der Beisitzer, dann der Vorsitzende der einigungsstelle usw... Meistens reicht aber schon das "drohen" mit der Einigungsstelle, erst recht, wenn der Fall klar ist, da es das Geld des AG ist, was dabei drauf geht ;-)))

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